Lärmschutz

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  • Leistungsbeschreibung

    Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

    Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Baustellen, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen sowie durch Nachbarschaft als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.
    Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung, wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.

    Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen und erforderlichenfalls die darauf folgende Lärmminderung im Rahmen der Lärmaktionspläne.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Die Zuständigkeit der Abteilung Umwelt und Forsten beschränkt sich auf den Schutz vor Lärmbelästigungen aus dem privaten Bereich.

    Für Lärmbeschwerden aus dem Gaststättenbereich ist die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung (210) zuständig - sieht auch Lärmschutz (allgemein).

    Gewerbliche Betriebe stehen lärmschutzrechtlich unter Überwachung der

    Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
    Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt
    Karl-Helfferich-Straße 2
    67433 Neustadt an der Weinstraße
    Tel.: 06321 / 99-0
    Fax: 06321 / 33398

    Zuständig für Fluglärm ist der

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
    Fachgruppe Luftverkehr
    Außenstelle Flughafen Hahn
    Gebäude 890
    55483 Hahn Flughafen
    Tel.: 06543 / 50-8801

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des