Badegewässerqualität und -überwachung
Seit der Badesaison 2008 werden in Rheinland-Pfalz die Badegewässer nach der neuen „Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 22.02.2008 überwacht. Ein Badegewässer im Sinne dieser Verordnung ist jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem die Obere Wasserbehörde mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den die zuständige Wasserbehörde kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat oder nicht auf Dauer vom Baden abrät. Während die hygienische Überwachung (Untersuchung von entnommenen Wasserproben auf die Parameter „Intestinale Enterokokken“ und „Escherichia Coli“) durch das Gesundheitsamt vorgenommen wird, erfolgt die Überwachung auf Cyanobakterien und Algen durch das Landesamt für Umwelt (LfU). Dabei sind die in den Anhängen 1 und 4 der Badegewässerverordnung angegebenen Parameter und Überwachungsfrequenzen einzuhalten. Je nach vorgefundener Situation kann aber im Einzelfall die Untersuchung weiterer mikrobiologischer Parameter sowie eine Erhöhung der Überwachungsfrequenz angebracht sein.
Die Überwachung erfolgt einmalig kurz vor und in einem 14-tägigen Rhythmus während der Badesaison. Die Ergebnisse der Beprobungen werden durch das LfU im Badegewässeratlas veröffentlicht. Durch anklicken der unten aufgeführten Gewässer gelangen Sie direkt zu der entsprechenden Seite im Badegewässeratlas.
- Speyerlachsee
- Sonnensee (privat und öffentlich)
- Binsfeldsee
- Kuhuntersee
Die nachfolgend aufgeführten Baggerseen sind zwar nicht im Badegewässeratlas gelistet, dennoch können Sie zu einzelnen Seen die Werte der mikrobiologischen Untersuchung auf der Website der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) einsehen. Folgen Sie einfach dem Link des entsprechenden Gewässers. Der Wammsee wurde der SGD bereits als Badegewässer gemeldet und wird voraussichtlich im kommenden Jahr in den Badegewässeratlas aufgenommen werden.
Da sie sich mit Ausnahme des Silbersees und des Gänsedrecksees in Privatbesitz befinden, obliegen die Betreiberpflichten gemäß Badegewässerverordnung dem/der Eigentümer und nicht der Stadt Speyer. Das Baden im Biersieder- und Mondsee ist zudem für die Allgemeinheit nicht zulässig, da hier der Gemein-gebrauch nicht eröffnet wurde.
Da sowohl im Silbersee als auch im Gänsedrecksee das Baden nicht gestattet ist, sind sie keine Badegewässer im Sinne der Badegewässerverordnung und daher auch nicht im Badegewässeratlas zu finden. Die Nutzungsmöglichkeiten dieser Gewässer können Sie nebenstehender Infobox (Was darf ich wo?) entnehmen.
Überschreitung der Überwachungswerte
Im Falle einer Überschreitung der in der Verordnung genannten Überwachungswerte hat die Wasserbehörde die Aufgabe, entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese können von einer einfachen Information oder Warnung der Badegäste bis hin zur Erteilung eines Badeverbotes und Schließung des Gewässers reichen.
Betreiberpflicht
Der Betreiber eines Badegewässers ist verpflichtet, die Öffentlichkeit über den Zustand des Gewässers zu informieren. Die Informationen umfassen dabei nicht nur die Bekanntgabe der Verhängung eines Badeverbots oder ein Abraten vom Baden, sondern auch und gerade eine allgemeine Beschreibung des Badegewässers sowie die aktuelle Einstufung des Badegewässers. Zum einfacheren Verständnis sollen die Informationen in Form von deutlichen und einfachen Zeichen und Symbolen dargestellt werden.
Ein Muster der Beschreibung mit entsprechender Einstufung der Gewässerqualität finden Sie hier.
Durch anklicken des jeweiligen Badegewässers öffnet sich ein PDF-Dokument, dem Sie eine allgemeine, nicht fachliche Beschreibung des entsprechenden Gewässers sowie dessen aktuelle Einstufungen entnehmen können. Alle an diesen Gewässern zugelassenen Nutzungen finden Sie nebenstehend in der Infobox "Gemeingebrauch".
- Binsfeldsee
- Sonnensee
- Speyerlachsee
- Kuhuntersee
- Steinhäuserwühlsee
Weitere Informationen über die öffentlichen Badegewässer in der Gemarkung Speyer finden Sie hier oder auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland Pfalz.
Binsfeld
Das Binsfeld liegt nördlich der Autobahn A 61 und besteht aus mehreren Baggerseen, die im Rahmen der Kiesgewinnung entstanden sind. Diese Seen sind teilweise in Privatbesitz und damit der Öffentlichkeit nicht oder nur teilweise zugänglich. Damit die Allgemeinheit überhaupt einen Baggersee nutzen kann (z. B. zum Baden, Schwimmen, Tauchen etc.) muss der so genannte Gemeingebrauch zugelassen werden. Geregelt wird dieser im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie dem Wassergesetz des Landes Rheinland-Pfalz.
Nähere Informationen zum Gemeingebrauch können Sie nebenstehender Infobox entnehmen.
Zum Binsfeld gehören die nachfolgend aufgelisteten Seen, die einer unterschiedlichen Freizeitnutzung unterliegen. Näheres regelt die durch die SGD erlassene Rechtsverordnung über die Regelung des Gemeingebrauches an Gewässern im Naherholungsgebiet „ Im Binsfeld“ (Gemeingebrauchsverordnung).
Hundestrand
Zu Beginn der Badesaison 2019 wurde im Binsfeld ein Hundestrand eingerichtet. Dieser befindet sich im Südosten des Binsfeldsees auf der Halbinsel zwischen Binsfeld- und Kuhuntersee.
Aber Achtung: Da sich das Binsfeld in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, besteht im gesamten Binsfeld Anleinpflicht. Hunde dürfen ausschließlich am Hundestrand ins Wasser gehen. An allen anderen Bagger- bzw. Badeseen des Binsfeldes ist dies nicht zulässig.
Bitte beachten Sie diesbezüglich die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Speyer.
Tauchen im Binsfeld
Mit Erlass der neuen Gemeingebrauchsverordnung im Mai 2004 wurde die Freizeit-Nutzung der Binsfeldseen neu geregelt. Dies betraf insbesondere das Tauchen mit technischem Gerät.
Im Kuhunter- und Gänsedrecksee wurde die maximale Anzahl von Tauchern auf 20 je Tag beschränkt. Das Tauchen ist außerdem rechtzeitig vor dem ersten Tauchgang bei der „Gemeinschaft Speyerer Tauchvereine" anzumelden. Diese Gemeinschaft ist ein Zusammenschluss der ortsansässigen Tauchvereine, die die Vergabe der Kontingente koordiniert. Hier erhält man auch nähere Informationen über das Anmelde- und Vergabeverfahren sowie freie Plätze und Termine.
Wichtig: Das Tauchen ist nur im Kuhunter- und Gänsedrecksee mit vorheriger Anmeldung bei der GST zulässig.
Neben einem Südeinstieg am Kuhuntersee in der Nähe der Gaststätte „Anglerstubb“ gibt es einen zweiten Einstieg am Nordwestufer des Gänsedrecksees. Beide Einstiege sind durch Schilder gekennzeichnet.
Steinhäuserwühlsee
Der Steinhäuserwühlsee (ugs. "Bonnetweiher") ist zwar in Privatbesitz, doch wird dort ein entgeltlicher, öffentlicher Badestrand betrieben. Der See liegt am nördlichen Rand des Industriegebietes Ost und kann über die Straße "Am Rübsamenwühl" erreicht werden. Im Rahmen der Tiefenbaggerung, die seit 2012 abgeschlossen ist, wurde der Bonnetweiher mittels eines Durchstichs mit dem daneben liegenden Wammsee verbunden. Während auch für den Bonnetweiher der Gemeingebrauch zugelassen ist, gilt dies für den Wammsee nicht.
Durch die Grundwasserverunreinigung, ausgehend vom Industriegebiet Speyer-West, ist auch der Bonnetweiher betroffen. Weitere aktuelle Informationen hierüber finden Sie hier.