Fragen zur Grundwasserverunreinigung


Chlorkohlenwasserstoff (CKW)

Muss das Leitungswasser auf CKW´s untersucht werden?

Die Verfügung betrifft ausschließlich Grundwasserbrunnen. Das Trinkwasser („Stadtwasser“) ist nicht betroffen.

Nutzpflanzen

Können die Früchte von Obstbäumen oder –sträuchern belastet sein, selbst wenn sie nur über das Wurzelwerk das kontaminierte Grundwasser aufnehmen und nicht damit gegossen werden?

Bei den gängigen Nutzpflanzen reichen die Wurzeln bis in eine Tiefe von ca. 60 cm. Wenn man davon ausgeht, dass die Tiefe in der Grundwasser angetroffen wird mindestens einen Meter beträgt, kommen die Pflanzen mit dem kontaminierten Grundwasser nicht in Kontakt. Eine Anreicherung von leichtflüchtigen CKW´s im Boden ist nicht zu beobachten. Somit ist die Gefahr sehr gering, dass Pflanzen die Schadstoffe direkt aus dem Boden über die Wurzel aufnehmen. Die Aufnahme von leichtflüchtigen CKW´s direkt aus der Luft über die Blätter ist ebenfalls als gering anzunehmen.
Die Empfehlung, von der Berieselung von Nutzpflanzen abzusehen, wurde getroffen, da es wenig gesicherte Daten gibt was die Anreicherung von chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW´s) in Nutzpflanzen betrifft.

Bürgerinformation

Wenn diese Belastung schon so lange bekannt ist, weshalb wurden Bevölkerung und betroffene Nutzer in den gefährdeten Bereichen nicht frühzeitig und umfassend informiert?

Nach Bekanntwerden der Verunreinigung im Zuge des Neubaus der Tullastraße wurden zunächst die in nächster Nachbarschaft gelegenen Kleingarten- und Campinganlagen informiert. Per Sofortmaßnahme wurden dort in einer Vielzahl von Pegeln und Brunnen Analysen auf CKW durchgeführt, die schließlich dazu führten, dass in den hoch kontaminierten Bereichen die Brunnennutzung untersagt wurde. Mit fortschreitender Erkenntnislage und nach umfangreichen Untersuchungen, wurden betroffene Firmen / Gewerbetreibende und Bürger ausführlich über die Grundwasserverunreinigung informiert. Parallel dazu wurden weitere Messstellen errichtet und ein Monitoring eingerichtet, um Art, Umfang und Ausdehnung sowie Herkunft der Verunreinigung zu ermitteln. Zudem wurden 2007, 2010 und zuletzt im Juni 2012 in öffentlichen Sitzungen des Umweltausschusses, bei denen auch die Presse anwesend war, über die Grundwasserverunreinigung berichtet.
Die Vorlagen und Sitzungsniederschriften des Ausschusses können über das Bürgerinformationssystem auf der Internetseite der Stadt Speyer eingesehen werden.

Vinylchlorid (VC)

Kann durch die bloße Bewässerung des Gartens Vinylchlorid (VC) aufgenommen werden?

Da VC leicht flüchtig ist entweicht es bei der Bewässerung von Gartenpflanzen zum großen Teil in die Luft. Aufgrund der starken Verdünnung mit der umgebenden Außenluft besteht keine Gefahr durch Aufnahme in den Körper über die Lunge. Eine Anreicherung im Boden oder in Nutzpflanzen ist ebenfalls nicht zu erwarten.

Die „Sicherheitszone“ umfasst auch die beiden Baggerseen „Wammsee“ und „Steinhäuserwühlsee“. Ist das Baden und Schwimmen darin gefahrlos möglich?
Eine mögliche Gefährdung von Badegästen kann ausgeschlossen werden. Die Gewässerqualität der Seen wird regelmäßig untersucht. Lediglich in den tieferen Schichten (> 4 m) des Steinhäuserwühlsees wurde VC festgestellt. In den oberen Schichten, in denen sich Badende überwiegend aufhalten, jedoch nicht.

Qualitätsmerkmale

Worin liegt der Unterschied zwischen Garten- und Trinkwasserbrunnen?

Wasserrechtlich müssen Trinkwasserbrunnen durch die Untere Wasserbehörde genehmigt, Gartenbrunnen lediglich angezeigt werden. Das geförderte Grundwasser bei Trinkwasser-brunnen muss den in der Trinkwasserverordnung festgelegten Qualitätsmerkmalen genügen. Diese Merkmale müssen durch regelmäßige Probennahmen des Gesundheitsamtes überwacht werden.
Gartenbrunnen sind meist nicht so tief wie Trinkwasserbrunnen. Sie befinden sich im oberen Grundwasserhorizont, wo sich das versickerte Oberflächenwasser sammelt. Deswegen ist es auch von minderer Qualität als das aus tieferen Schichten geförderte Wasser von Trinkwasserbrunnen. Infolgedessen ist es auch generell untersagt, das Wasser aus Gartenbrunnen für Trinkwasserzwecke wie z.B. Baden, Kochen, Duschen etc. zu verwenden.
Da sich die Grundwasserverunreinigung im oberen Grundwasserhorizont befindet, sind Gartenbrunnen unmittelbar betroffen und gefährdet.
Die Allgemeinverfügung betrifft jedoch grundsätzlich alle Brunnen, egal ob Garten- oder Trinkwasserbrunnen. Ausgenommen sind lediglich genehmigte Trinkwasserbrunnen im Bereich der Sicherheitszone, bei deren regelmäßigen Untersuchungen auch die chlorierten Kohlenwasserstoffe mit analysiert werden.