Unter Erdwärme versteht man im Allgemeinen die in Form von Wärme in der Erdkruste gespeicherte Energie. In Deutschland liegen die mittleren Temperaturen in oberflächennahen Bereichen (bis ca. 15 m) bei etwa 7 bis 11° C. In Größeren Tiefen ist die Temperatur dagegen über das Jahr hinweg nahezu konstant und nimmt kontinuierlich um rund 3° C pro 100 m Tiefe zu. Die Gewinnung von Energie aus diesen Bereichen erfolgt häufig durch so genannte oberflächennahe geothermische Systeme.
Es werden folgende Techniken unterschieden:
- Erdwärmesonde
Dabei werden vertikale Bohrungen von wenigen Metern bis 100 m, teilweise sogar über 100 m vorgenommen. Durch eingesetzte Sonden wird der Erde –im Regelfall ohne Berührung mit dem Grundwasser – Wärme entzogen und über einen Wärmetauscher zu Heizzwecken nutzbar gemacht.
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen für die bei der Wasserbehörde zu beantragende Erlaubnis können Sie nebenstehender Infobox entnehmen.
- Erdwärmekollektor
Erdwärmekollektoren nutzen die Sonnenenergie, die durch direkte Sonneneinstrahlung sowie Wärme-übertragung aus der Luft und durch Niederschlag im Erdreich vorhanden ist/entsteht. Die Kollektoren sind Wärmetauscher, die in einer Tiefe von 0,8 bis 1,6 m horizontal im Boden verlegt werden.
Das Antragsformular sowie Angaben darüber, welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, entnehmen Sie bitte nebenstehender Infobox. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Wasser-Wasser-Wärmepumpe
Die Nutzung von Grundwasser-Wärmepumpen ist die effektivste Art, die Erdwärme bzw. -kälte dem Untergrund zu entziehen, da das ganze Jahr hindurch konstante Wassertemperaturen von ca. 10 bis 13° genutzt werden können. Bei dieser Art der Energiegewinnung wird das oberflächennahe Grundwasser genutzt. Das über einen Förderbrunnen erschlossene Grundwasser wird dabei zur Grundwasser-Wärmepumpe gefördert und in einem Schluckbrunnen dem genutzten Grundwasserkörper wieder zugeführt.
Da bei der Energiegewinnung mittels Grundwasser-Wärmepumpe Grundwasser benutzt wird, ist hierfür bei der Unteren Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Das Antragsformular sowie Angaben darüber, welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, entnehmen Sie bitte nebenstehender Infobox.
Ergänzende Informationen und Antragsformulare finden Sie auch unter Ziffer 2 auf unserer Download-Seite.
Weitere Informationen und Hinweise, insbesondere zum Bau und Betrieb von Erdwärmeanlagen, aber auch zu den zu beachtenden Randbedingungen finden Sie hier.
Da bei der Niederbringung der Bohrungen eine nicht nur theoretische Gefahr der Grundwasserverunreinigung besteht, ist für den Bau von Erdwärmesonden grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Neben wasserrechtlichen Vorschriften sind jedoch auch solche des Bergrechts zu beachten. Darüber hinaus sind dem Bau auch die bergrechtlichen Standardauflagen zugrunde zu legen.