Schutzgebiete


Gesetzlich geschützte Biotope

Silbergrasfluren auf trocken, besonnten Sandböden

Gesetzlich geschützte Biotope genießen unmittelbaren gesetzlichen Schutz, der in § 30 BNatSchG definiert ist. Es handelt sich dabei um besonders wertvolle und zumeist gefährdete Lebensräume. Gesetzlich geschützte Biotope werden anhand der Standortverhältnisse, der Vegetation, der Artenzusammensetzung und sonstiger Eigenschaften definiert.

Der Großteil der in Speyer anzutreffenden geschützten Biotopen befindet sich als Hartholzauwald und Pfeifengras-Stromtalwiese in den südlich gelegenen Rheinauen. In den trockenen Bereichen im Speyerer Wald kommen hingegen Silbergrasfluren und Kiefernwälder als § 30 Biotope vor. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind verboten.


Geschützte Landschaftsbestandteile

Speyerer Domgarten mit Baumbestand

Geschützte Landschaftsbestandteile sind kleinräumige, übersichtliche Strukturen. Sie  sind, wie auch Naturdenkmäler (ND), ein Instrument des Objektschutzes. Als Besonderheit weist die Kategorie der GLB jedoch Elemente des Flächenschutzes auf. 

Hierzu gehören in Speyer neben einigen Einzelbäumen, dem Baumbestand im Domgarten und entlang des Woogbachs in Richtung Dudenhofen auch die Gebiete Goldgrube und Schlangenwühl. In diesen Gebieten dürfen keine Handlungen vorgenommen werden, die zu einer Änderung, Beschädigung oder gar zur Zerstörung des Landschaftsbildes führen. 


Naturdenkmäler

Ginkgo im Bereich des Sparkassengebäudes

Bei einem Naturdenkmal handelt es sich um ein natürlich entstandenes Landschaftselement, meist einzelne Bäume, Sträucher oder kleinräumige Bereiche. In Speyer sind Naturdenkmäler überwiegend einzelne Bäume, die wegen ihrer Seltenheit und Schönheit oder ihrem hohen Wert für Heimatkunde, Wissenschaft und Naturverständnis geschützt werden. Besonders in der südlichen Rheinniederung befinden sich viele unter Naturdenkmalschutz stehenden Eichen, Robinien oder Silber- und Schwarzpappeln. Im innerstädtischen Bereich des Sparkassengebäudes steht  beispielsweise ein alter Ginkgobaum unter Naturdenkmalschutz.







Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiet Kirchengrün

Landschaftsschutzgebiete sind großflächig ausgewiesene Gebiete. Landschaftsschutzgebiete sollen die natürliche Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft bewahren.. Neben dem Rehbach-Speyerbach und den Pfälzischen Rheinauen ist in Speyer auch das vergleichsweise kleine Gebiet Im Kirchengrün (siehe Foto) als solches ausgewiesen. In diesen Gebieten gelten besondere Verbote und Genehmigungsvorbehalte, die den Lebensraum vor Schäden schützen sollen. So ist beispielsweise der Schutzzweck für das Landschaftsschutzgebiet Kirchengrün die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit des auenähnlichen Geländes mit seinen Hecken-, Baum- und Wiesenbeständen.


Natura 2000 (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiete)

Natura 2000-Gebiet "Rheinniederung Germersheim-Speyer" am Berghäuser Altrhein

Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zum Erhalt bedrohter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie. Auf Speyerer Gemarkung befinden sich ausgewiesene Vogelschutzgebiete im Norden (z.B. Binsfeld), in den südliche Rheinauen sowie im westlich gelegenen Speyerer Wald. Letzterer ist wie der gesamte Rheinbereich im Osten auch als FFH-Gebiet ausgewiesen. Grundsätzlich gilt in Natura 2000-Gebieten ein Verschlechterungsverbot für die wertbestimmenden Lebensraumtypen und Arten. Demnach müssen Vorhaben die Schutzgüter erheblich beeinträchtigen könnten, einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden.


Weitere Informationen zu Schutzgebieten

Eine Übersicht über die genaue Lage der in Speyer ausgewiesenen Schutzgebietskategorien stellt das Land Rheinland-Pfalz im Kartendienst LANIS zur Verfügung.

Die Rechtsverordnungen der jeweiligen Schutzgebiete können in der Ortsrechtssammlung der Stadt Speyer eingesehen werden.