Landschaftsplanung


Karte der Speyerer Landschaftsplanung 2020
Karte der Speyerer Landschaftsplanung 2020

Die Landschaftsplanung wurde bereits 1976 mit dem Bundesnaturschutzgesetz, konkret in § 9 BNatSchG, bundesweit eingeführt. Sie hat die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Grundlage vorsorgenden Handelns auf der jeweiligen Projektebene, vom Einzelvorhaben bis zur landesweiten Raumordnung, räumlich zu konkretisieren. Dazu werden die verschiedenen naturräumlichen Potentiale untersucht, deren jeweilige Beeinträchtigung ermittelt und Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zu Ausgleichs-  bzw. Ersatzmaßnahmen dargestellt. Die Ziele betreffen:

  • die Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft,
  • den Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft sowie der Biotope, Lebensgemeinschaften und                            Lebensstätten der Tiere und Pflanzen wild lebender Arten,
  • Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeit für künftige                        Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere zur Kompensation von Eingriffen in                Natur und Landschaft sowie zum Einsatz natur- und landschaftsbezogener Fördermittel besonders geeignet sind,
  • den Aufbau und Schutz eines Biotopverbunds, der Biotopvernetzung und des Netzes "Natura 2000",
  • den Schutz, zur Qualitätsverbesserung und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima,
  • die Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und                Landschaft,
  • die Erhaltung und Entwicklung von Freiräumen im besiedelten und unbesiedelten Bereich,
  • die Sicherung und Förderung der biologischen Vielfalt im Planungsraum einschließlich ihrer Bedeutung für das              Naturerlebnis.

Durch die Beteiligung in Planungsprozessen können diese Belange frühzeitig in die jeweilige Fachplanung einfließen, bzw. dem Projekt–bzw. Vorhabensträger verdeutlicht werden.

Auszug aus dem Maßnahmenplan zum Bebauungsplan "Russenweiher" der Stadt Speyer


In allen Gutachten zu naturschutzfachlichen Planungen sind die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele darzustellen, zu begründen und Beiträge zu deren Umsetzung zu leisten. Die mit der Landschaftsplanung formulierten konkreten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen richten sich an die Naturschutzverwaltungen, die Träger der Raumordnung und Bauleitplanung, an Fachverwaltungen, Kommunen auch außerhalb ihrer Zuständigkeit für die Bauleitplanung, an Verbände, aber auch mittelbar an Landnutzer und Bürger.

Wegen der hohen Bedeutung und rechtlichen Bedeutung (gem. § 44 ff. BNatSchG) wird bei vielen Planungen ein Fachbeitrag Artenschutz gefordert, dessen Ergebnisse ebenso in die Landschaftsplanung integriert werden.

Auf der Ebene der Stadt Speyer als Kommune und Planungsträger sind hier insbesondere der  Flächennutzungsplan und der dazugehörige Landschaftsplan  (TextKarteLegende) als naturschutzfachlicher Beitrag zu nennen.

Auf Ebene der konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan) wird entsprechend ein Umweltbericht erstellt.

Auf der Projektebene (Einzelvorhaben, Baugenehmigungen, sonstige Genehmigungsverfahren) werden entsprechende Fachbeiträge Naturschutz von den Vorhabensträger eingefordert und deren Ergebnisse als Nebenbestimmungen in den Genehmigungen festgesetzt.

Naturschutzrechtlich festgesetzte Kompensationsflächen dienen dazu, Eingriffe in den Naturhaushalt auszugleichen. Der Ausgleich soll ökologisch sinnvoll, langfristig wirksam und bezahlbar sein. Eingriffe in die Natur und Landschaft entstehen beispielsweise durch den Bau von Gebäuden oder Straßen. Sie beeinträchtigen die Natur und ihre ökologischen Systeme an dieser Stelle. Diese Eingriffe müssen gemäß §§ 14 und 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie §§ 1a und 35 des Baugesetzbuches (BauGB) ausgeglichen werden, indem der Naturhaushalt an anderer Stelle aufgewertet wird, z. B. durch Umwandlung von Ackerland in eine artenreiche Wiese.

Aufgabe der Landschaftsplanung ist es auch, geeignete Flächen zu identifizieren, um durch Flächenankauf bzw. Bereitstellung geeignete Maßnahmen auf verfügbaren durchführen zu können. Erfolgt diese ökologische Aufwertung im zeitlichen Vorgriff, so wird dies auf einem Ökokonto gutgeschrieben und kann später „abgebucht“, d.h. einem Projekt zugeordnet werden.

Ausschnitt LANIS (Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz - © 2021)


Digital sind alle Daten der Naturschutzverwaltung in einem Landschaftsinformationssystem (LANIS: https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php) gesammelt und für die Allgemeinheit zugänglich. Dort finden sich Infos über alle Schutzgebietstypen und geschützten Arten, die naturräumlichen Faktoren sowie ein Verzeichnis aller Eingriffe und Ausgleichmaßnahmen (Kompensationsflächenkataster KSP). 


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