Mobilfunk


Mobilfunkanlage Speyer Zentrum
Mobilfunkanlage Speyer Zentrum


Verordnung über elektromagnetische Felder

Die Bundesregierung hat bereits 1996 Grenzwerte festgelegt, die beim gewerblichen Betrieb von Mobilfunkeinrichtungen nicht überschritten werden dürfen 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immisionsschutzgesetzes (BImSchV) - vom 16. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1966). Die Einhaltung der Werte weist der Mobilfunkanbieter über eine so genannte Standortbescheinigung nach, die von der jeweils zuständigen Regulierungsbehörde für Telekommunikation (RegTP) ausgestellt wird. Bei Unterschreitung dieser Grenzwerte kann die Einrichtung einer Sendeanlage auf privatem Gelände nicht versagt werden.

Kommunale Einflussnahme auf den Netzausbau 

Die Städte stehen beim Thema Mobilfunk in einem erheblichen Spannungsfeld zwischen den einzelnen Interessen der Netzbetreiber, der Mobiltelefonbenutzer und der Mobilfunkgegner. Einerseits stellen die Mobilfunknetze Einrichtungen der Daseinsvorsorge dar, die von einer Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner gefordert und genutzt werden, andererseits ist den Ängsten vor nachteiligen gesundheitlichen Beeinträchtigungen Rechnung zu tragen. Da in den allermeisten Fällen bei Vorliegen einer Standortbescheinigung keine Genehmigung der Baubehörde notwendig ist, haben die Kommunen auch wenig Gestaltungsspielraum, um auf die Entwicklung Einfluss nehmen zu können. Aus diesem Grund haben die kommunalen Spitzenverbände mit den Mobilfunkbetreibern 2001 eine Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze getroffen (weitere Hinweise hierzu). Auf dieser Basis hat die Bundesnetzagentur eine Datenbank erarbeitet, in der die einzelnen Mobilfunkstandorte im Stadtgebiet gesucht und auf dem Stadtplan angezeigt werden können.

Moratorium des Stadtrates

Der Rat der Stadt Speyer hatte am 23.08.2001 ein Moratorium für die Errichtung von Mobilfunkanlagen auf Gebäuden und Grundstücken der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften beschlossen, solange die gesundheitlichen Risiken solcher Systeme nicht ausreichend geklärt sind. Neuere Erkenntnisse zeigten jedoch, dass die Einrichtung mehrerer, kleiner Sendeeinrichtungen im Innenbereich mit niedriger Sendeleistung gegenüber dem Aufbau größerer Anlagen zur Funkanbindung von außen zu einer deutlichen Minimierung der Feldexposition insgesamt beitragen kann. In der Sitzung vom 09.09.2004 wurde der Beschluss deshalb dahingehend überarbeitet, dass der Bauausschuss im Einzelfall über Ausnahmen entscheidet, soweit Gebäude oder Grundstücke der Stadt oder ihrer Tochtergesellschaften und Eigenbetriebe als optimale Standorte geeignet sind.

Für weitere Informationen zum Thema Mobilfunk haben wir Ihnen Mobilfunk-Links zusammengestellt.