Wann liegt eine Belästigung vor?
Die Vorgehensweise bei der Beurteilung von Geruchsbelästigungen unterscheidet sich grundlegend von der anderer Immissionen. Immissionen durch Luftverunreinigungen können mit Hilfe physikalisch-chemischer Messverfahren objektiv nachgewiesen werden. Der Vergleich gemessener oder gegebenenfalls berechneter Immissionskonzentrationen mit Immissionswerten bereitet dann im Allgemeinen keine besonderen Schwierigkeiten. Die Erfassung und Beurteilung von Geruchsimmissionen gestaltet sich da schwieriger. Da Geruchsbelästigungen meist schon bei sehr niedrigen Stoffkonzentrationen und im Zusammenwirken verschiedener Substanzen hervorgerufen werden können, ist ein Nachweis mittels Messverfahren äußerst aufwändig oder überhaupt nicht möglich. Außerdem hängt das Empfinden einer belästigenden Wirkung von Geruchsimmissionen –ähnlich wie bei Lärm oder Licht- stark von der Sensibilität und der subjektiven Einstellung der Betroffenen ab.
Was kann ich gegen Geruchsbelästigungen tun?
Wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung ungewöhnliche Gerüche wahrnehmen, wenden Sie sich an die Immissionsschutzbehörde der Stadt Speyer.
Übrigens...
... gegenseitige Rücksichtnahme und ein klärendes Gespräch sind besser als lang andauernde und teure Gerichtsprozesse mit ungewissem Ausgang.
Wenn Sie feststellen, dass der Geruch/Qualm etc. vom Nachbargrundstück ausgeht, dann reden Sie zu allererst mit dem Nachbarn. In aller Regel lassen sich die meisten Probleme durch ein sachliches Gespräch klären. So kann z.B. oftmals allein durch das Versetzen des störenden Komposthaufens oder Müllbehälters oder die Verwendung trockeneren Holzes bei der Kaminbefeuerung Abhilfe geschaffen werden.
... dann klappt's auch mit dem Nachbarn!