Zunächst möchten wir uns bei allen Teilnehmer*innen der Veranstaltung herzlich für Ihre rege Beteiligung und die vielen vorgebrachten Anregungen und Themen bedanken.
Wir haben in den letzten Tagen und Wochen die uns vorliegenden Themenpunkte gesichtet und ausgewertet. Im folgenden nehmen wir zu allen relevanten Themenbereichen Stellung. Falls es bereits Lösungsansätze und/oder konkrete Planungen gibt, werden diese näher erläutert.
Auswertung
Als einen ersten Schritt haben wir die Themen, die Sie an der Pinnwand, in der Kontaktbox oder in persönlichen Gesprächen genannt haben -insgesamt 25 Einzelthemen- unter inhaltlich gleiche oder ähnliche Gruppen zusammengefasst und entsprechend der von Ihnen abgegebenen Stimmen gewichtet. Welche Themen/Themenbereiche die meisten Stimmen bekamen und Ihnen also besonders wichtig waren, können Sie untenstehender Tabelle entnehmen (Zahlen in Klammern). Die Themen, die sich nicht ohne weiteres den aufgeführten Hauptthemenbereichen zuordnen ließen, finden Sie unterhalb der Tabelle.
Unter den Themen sind auch einige, deren Umsetzung zunächst im Stadtvorstand und/oder in den entsprechenden Gremien diskutiert und entschieden werden müssen. Dies ist u. a. immer dann notwendig, wenn es um größere oder wiederkehrende Ausgaben/Investitionen geht, wie z.B. bei dem Wunsch nach weiteren öffentlichen Toiletten oder eine Zufahrtsregelung ins Binsfeld mittels Poller.
Bitte haben Sie daher etwas Geduld und geben Sie uns Zeit, damit die notwendigen Entscheidungen fundiert und sachgerecht herbeigeführt werden können. Sobald uns zu einzelnen Themen Entscheidungen vorliegen, werden wir Sie hier zeitnah informieren.
An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass selbstverständlich allen, die ihren Namen und Adresse hinterlassen haben, ein persönliches Anschreiben zugehen wird.
Im folgenden Abschnitt werden wir zu allen Themen -ausgenommen jenen, die im Stadtvorstand oder in entsprechenden Gremien gesondert diskutiert werden müssen- Stellung nehmen und -soweit möglich- Lösungen aufzeigen. Entsprechend Ihrem Interesse beginnen wir mit den Top Ten.
1. Besucheraufkommen, Verkehr, Parkplätze, Zufahrtsbegrenzung (69)
Schaffung von Besucherparkplätzen sowie die Lenkung des Besucherstroms, insbesondere während der Badesaison, ist auch ein Anliegen der Stadt. Dabei ist der Parkplatz Süd, unterhalb der BAB 61, näher ins Blickfeld gerückt. Dieser soll ertüchtigt und die Öffnungszeiten angepasst werden. Wie die Ertüchtigung aussieht und wie die Regelung der Öffnungszeiten letztendlich erfolgen soll, ist in den zuständigen Gremien zu besprechen und zu beschließen. Über das Ergebnis werden wir Sie hier zeitnah unterrichten.
Auch eine partielle Zufahrtsregelung ist auf politischer Ebene zu diskutieren und zu entscheiden.
2. Müll (49)
Die zunehmende Vermüllung ist leider nicht nur auf das Naherholungsgebiet Binsfeld beschränkt. Auf vielen öffentlichen Plätzen/Straßen und in Parks kämpft die Stadtverwaltung gegen das Müllproblem an. Neben Kontrollen wird hierbei auch mittels Hinweisen und Belehrungen versucht, an die Einsicht einzelner Müllsünder*innen zu appellieren. Werden jedoch Verursacher*innen illegaler Müllentsorgung (so genannter "wilder Müll") festgestellt, wird durch die zuständige Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Im Binsfeld stehen mehrere größere Müllbehälter, die in der Saison fast täglich geleert werden. Für die Bereitstellung zusätzlicher Behälter sind neben einem erhöhten Personalaufwand auch der finanzielle Aufwand (z.B. Investitionen für zusätzliche Fahrzeuge) zu bedenken. Deshalb ist dieses Thema an Entscheidungen / Beratungen der Gremien gebunden. Wir werden Sie an dieser Stelle zeitnah informieren, wenn uns neue Erkenntnisse/Ergebnisse vorliegen.
Freiwillige Helfer*innen beim Müllsammeln sind gerne gesehen und werden von der Stadtverwaltung unterstützt. So werden z. B. Müllbeutel gestellt, die nach Vereinbarung mit der Stadtverwaltung am Straßenrand zur Abholung abgestellt werden können.
Ansprechpersonen:
Untere Abfallbehörde: Fax und E-Mail Umweltamt, Tel. 06232/714-2785
Betriebshof: Fax und E-Mail Baubetriebshof Tel. 06232/14-27783. Lärmschutzwand Bundesautobahn 61 (32)
Bezüglich der Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn 61 verweisen wir auf die Zuständigkeit der Autobahn GmbH bzw. auf die mit der Realisierung des Autobahn-Ausbaus beauftragten Projektmanagementgesellschaft DEGES. Nähere Informationen bzw. weitere Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der BAB 61 finden Sie hier.
4. Nährstoffeintrag in die Gewässer, Verbindung zwischen Sonnensee u. Binsfeldsee (18)
Durch mehrere Messungen in den vergangenen Jahren, zuletzt am 27.11.2017, konnte festgestellt werden, dass sich die Höhenlagen der Wasserspiegel beider Seen um etwa 30 cm unterscheiden. Dabei liegt der Binsfeldsee tiefer als der Sonnensee. Die Wiederherstellung der Verbindung zwischen Sonnen- und Binsfeldsee würde bewirken, dass der Wasserstand des Sonnensees um ca. 30 cm abnehmen würde, was einem Wasserverlust von ca. 16.330 m³ entsprechen würde. Aufgrund dessen wäre die Vertiefung des Durchstichs zwischen den beiden Gewässern weder aus wasserwirtschaftlicher noch aus artenschutzrechtlicher Sicht zu vertreten.
Der Nährstoffeintrag in die Baggerseen ist auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen und ist daher für jeden See unterschiedlich. Neben der Größe und der Tiefe des Gewässers ist auch dessen Lage sowie dessen Freizeitnutzung und Uferbebauung ausschlaggebend.
Allgemein lässt sich die ökologische Wirkung der Nährstoffeinträge in Gewässer wie folgt darstellen:
Erhöhte Nährstoffgehalte in Gewässern (Eutrophierung), insbesondere hohe Phosphoreinträge, bewirken ein explosionsartiges Pflanzen- und Algenwachstum, das zwar tagsüber zu großer Sauerstoffproduktion führt, nachts aber von starker Sauerstoffzehrung gefolgt wird. Dies kann zu Fischsterben führen, schädigt die Wasserorganismen, beeinträchtigt die Lebensgemeinschaft und vermindert die Leistungsfähigkeit des Gewässerökosystems. In den letzten Jahren fanden in den Gewässern zudem vermehrt Blaualgen-Massenentwicklungen statt, mit einhergehender Freisetzung toxischer Substanzen.
Die Ursachen der Eutrophierung sind sehr vielfältig. Der natürlichen Anreicherung mit Nährstoffen im Rahmen des Alterungsprozesses, der sich in der Regel sehr langsam vollzieht, steht die vom Menschen verursachte Eutrophierung gegenüber. Diese kann auf unterschiedliche Arten erfolgen und vollzieht sich wesentlich schneller als die natürliche. Neben urbanen Quellen, wie Einleitungen von Niederschlagswasser (Dachflächen-Entwässerung) und sonstigen Abwässern sowie atmosphärischen Einträgen, liegt eine maßgebliche Ursache für die Nährstoffbelastung der Gewässer in den diffusen Stoffeinträgen aus landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen. Es handelt sich dabei um die Stoffe Phosphor, Nitrat, Stickstoff, verschiedene Pflanzenschutzmittel und Feinmaterial (Quelle und weitere Informationen siehe hier).
In Stehgewässern wie den Binsfeldseen kann u. a. auch das Verhalten von Angler*innen Einfluss auf das Gewässer haben. Beispielsweise kann das vermehrte Einbringen von Lock- und Futtermitteln zur Anfütterung zu einer Erhöhung der Nährstoffe in den Gewässern beitragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn neben den herkömmlichen Futtermitteln in wachsendem Maße so genannte „Boilies“ eingesetzt werden. Diese oftmals fertig zusammengestellten Köder enthalten häufig Konservierungs-, Lock und Duftstoffe oder andere chemische Zusätze, die bei der Ausbringung in das Gewässer gelangen und die Gewässerqualität nachhaltig beeinflussen können. Dies trifft vor allem für selbst gefertigte Boilies zu. Je nach verwendeten Mixturen und Zusatzstoffen (z.B. Fischmehl) gelangen dann unter anderem größere Mengen Phosphor in die Gewässer. Dies führt zu vermehrtem Pflanzen- und Algenwachstum, was die Gewässerqualität nachteilig beeinflusst (siehe oben).
Welche Einträge es gibt und woher diese stammen, können Sie auf der Seite des Umweltbundesamtes nachlesen.
Ansprechpersonen:
Untere Wasserbehörde: Fax und E-Mail Umweltamt, Tel. 06232/14-27855. Freilaufende Hunde, Hundekot (18)
Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Speyer gilt im gesamten Naherholungsgebiet Binsfeld in der Zeit vom 01.05. bis zum 30.09. eines jeden Jahres die Anleinpflicht für Hunde (mit Ausnahme des als Hundebadestrand ausgewiesenen Bereiches). Ebenso müssen Hundehalter*innen und Hundeführer*innen dafür sorgen, dass die Hinterlassenschaften ihrer Hunde auf öffentlichen Straßen und Anlagen unverzüglich beseitigt werden.
Dies wird im Zuge der durch den kommunalen Vollzugsdienst stattfindenden Begehungen kontrolliert und evtl. Verstöße entsprechend geahndet.
Ansprechpersonen:
Ordnungsbehörde: Fax und E-Mail Ordnungswesen, Tel. 06232/14-25696. Zustand von Wegen, Schildern und Schranken (15)
Die Stadt Speyer ist bemüht, alle bekannten bzw. gemeldeten Mängel so bald wie möglich abzustellen. Reparatur und Austausch von Schildern oder Schranken werden in der Regel zügig umgesetzt. Die Ausbesserung von Wegen und Straßen erfordert jedoch einen erhöhten planerischen, technischen und auch zeitlichen Aufwand (z.B. durch vorgegebene Ausschreibungsverfahren).
Wenn Sie beschädigte Schilder oder Schranken melden wollen, können Sie dies über den folgende Link
Schadensmeldungen | Stadt Speyer oder direkt über kummerkasten@stadt-speyer.de tun.7. Sexuelle Freizügigkeit (10)
Juristisch gesehen ist gegen sexuelle Freizügigkeit nichts einzuwenden, wenn diese entweder in einem dafür vorgesehenen Rahmen stattfindet (z.B. unbekleidetes Baden oder Sonnen am FKK-Strand) oder gewährleistet ist, dass andere Menschen dadurch nicht belästigt werden. Wer aber durch sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, begeht eine Straftat und muss mit entsprechender Ahndung durch die Polizei rechnen.
Ansprechpersonen:
Polizeiinspektion Speyer, 06232/1370
Onlinewache Polizei (rlp.de)8. Offenes Feuer, Grillstellen, Feuerwerke (10)
Das gesamte Binsfeld liegt im Landschaftsschutzgebiet „Pfälzische Rheinauen“. Daher ist hier eine besondere Rücksichtnahme auf Flora und Fauna erforderlich. Entsprechende Regelungen finden sich sowohl in der Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet und in der Gefahrenabwehrverordnung. So ist beispielsweise das Grillen, offenes Feuer und das Lagern im Binsfeld verboten.
Die Einhaltung der Bestimmungen der o. g. Verordnungen werden durch den kommunalen Vollzugsdienst (KVD) des Ordnungsamtes sowie die Naturschutzbehörde überwacht und Verstöße geahndet.
Ansprechpersonen:
Untere Naturschutzbehörde: Fax und E-Mail Umweltamt, Tel. 06232/14-27859. Öffentliche Toiletten (6)
Die Anregung zu weiteren öffentlichen Toiletten ist aufgenommen Dies stellt sowohl organisatorisch als auch finanziell eine größere Maßnahme dar und erfordert eine haushaltsrechtliche Abstimmung in den zuständigen Gremien.
Aktuell ist eine Sanierung der bestehenden Toilettenanlagen im Binsfeld im Jahr 2023 vorgesehen.
10. Verhalten von Anglerinnen und Anglern im Einzelfall (5)
Bei der Veranstaltung wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor allem das Long-Line-Angeln, das Freischneiden von Uferbereichen, Lagern sowie Übernachten am Seeufer oder das vermehrte Anfüttern genannt.
Oftmals sollen für diese Verhaltensweisen die so genannten "Gastangler" verantwortlich sein. Dies ist sowohl den zuständigen Behörden, als auch dem ansässigen Angelsport- u. Fischzuchtverein bekannt. Nach Rückmeldung der Vereinsführung werden die Gastangler*innen bereits bei der Vergabe der Angelscheine auf die Einhaltung der geltenden Regeln hingewiesen. Selbstverständlich werden auch die eigenen Mitglieder für die oben angesprochene Thematik sensibilisiert. Sofern hier Unregelmäßigkeiten festgestellt bzw. angezeigt werden, wird diesen nachgegangen.
Ansprechpersonen:
Untere Wasserbehörde: Fax und E-Mail Umweltamt, Tel. 06232/14-2785 Homepage Angelsport- u. Fischzuchtverein: Angelsport- und Fischzuchtverein Speyer e.V.
Nachfolgend finden Sie weitere Themen, die uns als Einzelnennung erreichten:
Ausbau Bundesautobahn 61, Straßenentwässerung
Nähere Informationen und Unterlagen zum geplanten Ausbau sowie zur Entwässerung der BAB 61 finden Sie hier.
Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel
Für das Binsfeld gilt der Bebauungsplan "Im Binsfeld III", wonach die Wohnlage nach wie vor als Wochenendhausgebiet ausgewiesen und nicht zu Dauerwohnzwecken vorgesehen ist. Der aktuelle in der Beratung stehende Nahverkehrsplan sieht eine Erschließung nicht vor.
Eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr wurde zwar diskutiert, aber letztendlich verworfen, da dies aufgrund der vorhandenen engen Platzverhältnisse vor allem in Zusammenhang mit den parkenden Kraftfahrzeugen nicht realisierbar ist.
Ansprechpersonen:
Tiefbau: Fax und E-Mail Tiefbau Tel. 06232/14-2727Hochwassergefährdung
Aufgrund einer potentiellen Hochwassergefährdung wird seitens der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd derzeit eine Deichertüchtigung bzw. eine Rückverlegung des bestehenden Deiches auf der Gemarkung Otterstadt in Erwägung gezogen. Dieser Deichabschnitt bietet in seinem jetzigen Zustand im Falle eines Extremhochwassers für das direkt angrenzende Hinterland keinen ausreichenden Schutz. Im Genehmigungsverfahren hatten alle Betroffenen die Möglichkeit, während der Offenlegung der Unterlagen Einwände bei der zuständigen Behörde vorzubringen. Die Stadt Speyer hat in ihrer Stellungnahme das Vorhaben befürwortet. Jedoch ist die Stadt Speyer nicht Herrin des Verfahrens. Als nicht direkt betroffene Kommune hat sie keine Möglichkeit, auf eine beschleunigte Umsetzung der geplanten Maßnahmen hinzuwirken.
Durch verschiedene Einsprüche gegen das Verfahren ruht dieses momentan und wird durch das Verwaltungsgericht überprüft.
Sobald weitere Entwicklungen oder Entscheidungen zu dieser Thematik vorliegen, werden wir Sie hier informieren.
Ansprechpersonen:
Tiefbau: Fax und E-Mail Tiefbau Tel. 06232/14-2451Versiegelung der Gärten
Das Thema Versiegelung von Gärten ("Schottergärten") wurde am 20.05.2021 im Ausschuss für Stadtklima, Umwelt und Nachhaltigkeit behandelt. Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig, § 4 a der Begrünungssatzung zu ergänzen durch den Passus: „Das Anlegen von Schottergärten, die Verwendung von wasserundurchlässigen Folien und die Umwandlung von Vorgärten in versiegelte Flächen ist nicht zulässig.“ Der Stadtrat hat dem zugestimmt.
Genauere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Bürgerinformationssystem.
Die Begrünungssatzung der Stadt Speyer ist am 19.06.2021 in Kraft getreten. Die Satzung finden Sie hier.Ideen für die Gestaltung insektenfreundlicher Gärten finden Sie unter Infos auf der Website der Bieneninitiative: www.speyer.de/Bienen
Ansprechpersonen:
Grünflächenplanung: Fax und E-Mail Grünflächenplanung, Tel. 06232/14-2491Wunsch der Jugend nach Veranstaltungen im Binsfeld (Sommerfest / Weihnachtsmarkt)
Die jugendlichen Teilnehmer*innen der Veranstaltung wünschen sich Feste zu bestimmten Jahreszeiten. Diese sind unter Beachtung der einschlägigen Satzungen und sonstigen Vorschriften sowie unter Vorlage aussagekräftiger Unterlagen bei der Stadt Speyer anzumelden. Gewerbliche Veranstaltungen sind aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet nicht genehmigungsfähig.
Ansprechpersonen:
Veranstaltungsmanagement: veranstaltungen@stadt-speyer.de, Tel. 06232/14-2748Sicherheit und Verkehr
Im Sommer 2021 fanden während der Badesaison verstärkt Kontrollen durch den kommunalen Vollzugsdienst statt, zeitweise gemeinsam mit der EG Migration der Polizei. Mangels Vorkommnissen im letzten Jahr wird seitens der Polizei derzeit kein Anlass zu vermehrten Kontrollen gesehen. Der kommunale Vollzugsdienst (KVD) setzt seine Kontrollen fort und steht bei Bedarf mit einer zentralen Rufnummer zur Verfügung, gerne können Sie sich dort melden oder Sie senden eine E-Mail.
Ansprechpersonen:
Ordnungsbehörde: Fax und E-Mail Ordnungswesen, Tel. 06232/14-2469Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs obliegt der Straßenverkehrsbehörde. Bei Beschwerden wenden Sie sich an strassenverkehr@stadt-speyer.de, Tel. 06232/14-2480
Kontrollen des fließenden Verkehrs obliegen der Polizei. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Polizeiinspektion Speyer oder Onlinewache Polizei (rlp.de).
Kanadagänse / Populationskontrolle
Die Kanadagans unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Bei der Kanadagans (wie auch bei der Nilgans) handelt es sich um eine Neozoe, also eine Tierart, die ursprünglich nicht in unserer Region heimisch war. Dennoch gehört die Kanadagans zu den Arten des Anhang II/A der EU-Vogelschutzrichtlinie, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gejagt werden dürfen.
Siehe auch BJagdG - Bundesjagdgesetz (gesetze-im-internet.de) , EU-Vogelschutzrichtlinie
sowie unter den landesspezifischen Regelungen von Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner:
Ordnungsbehörde: Fax und E-Mail Ordnungswesen, Tel. 06232/14-2569Gräben am Straßenrand / Reinigung
Die Stadtgärtnerei mäht die Versickerungsgräben im Binsfeld zweimal im Jahr. Die Versickerungsanlagen werden dabei aber nicht komplett bis auf die Grasnarbe gemäht. Mitunter bleiben hier aus Natur- und Artenschutzgründen Pflanzen bis zu einer Höhe von 1 m stehen. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass das Binsfeld in einem Landschaftsschutzgebiet liegt und besonderen Regelungen unterworfen ist.
Ansprechersonen:
Stadtgärtnerei: Fax und E-Mail Stadtgrün, Tel. 06232/14-2610Gewässerfauna / Störungen durch Tauchende zu Laichzeiten / Zunahme Stand-Up-Paddling
Die Benutzung der Gewässer im Binsfeld ist in der Gemeingebrauchsverordnung für das Naherholungsgebiet Binsfeld geregelt. Grundsätzlich ist dabei das so genannte SUP (Stand-Up-Paddling) wie das Paddeln und Rudern zu behandeln. Dies bedeutet, dass diese Sportart überall dort ausgeübt werden darf, wo auch das Paddeln/Rudern gestattet ist.
Welche Nutzung an welchem See zugelassen ist, können Sie hier nachlesen.
Grundsätzlich haben alle Gewässernutzer*innen gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Verstöße gegen die Bestimmungen der Gemeingebrauchsverordnung werden durch die zuständige Wasserbehörde geahndet.
Tauchen ist nur außerhalb der Schonzeiten für Fische erlaubt. Als Schonzeiten gelten die Zeiten vom 15.10. bis 31.05. jeden Jahres (vgl. § 1 Ziffer 3.4 Gemeingebrauchsverordnung). In einem durch die Gemeinschaft Speyerer Tauchvereine (GST) verwalteten Buchungsverfahren können außerhalb der Schonzeit Tauchgänge gebucht werden. Die Buchung ist nur möglich, wenn zuvor die Gemeingebrauchsverordnung zur Kenntnis genommen wurde. Verstöße können dem Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) oder der Unteren Wasserbehörde gemeldet werden.
Ansprechpersonen:
Untere Wasserbehörde: Fax und E-Mail Umweltamt, Tel. 06232/14-2785 Ordnungsbehörde: Fax und E-Mail Ordnungswesen, Tel. 06232/14-2569Blaualgen: Schilder zur Gefährdungslage
In den meisten Fällen sind Blaualgen (Cyanobakterien) auch für den Laien erkennbar. Das Wasser wird immer trüber, die Sichttiefe sinkt und auf der Wasseroberfläche bildet sich ein Teppich mit olivgrünen bis blaugrünen Schlieren. Ebenfalls typisch ist ein leicht muffiger Geruch.
Was Blaualgen sind und was Sie beachten müssen, wenn Sie mit ihnen in Berührung kommen, erfahren Sie hier.
Obwohl die Gewässer während der Badesaison regelmäßig durch das Landesamt für Umwelt (LfU) untersucht werden, ist eine lückenlose Kontrolle nicht möglich. Werden im Zuge der Messtermine Überschreitungen festgestellt, erfolgt umgehend Meldung an die Presse und Information über die Homepage der Stadt Speyer. Bei längeren Wärmeperioden kann eine explosionsartige Vermehrung von Cyanobakterien auftreten. Aus diesem Grund hat die Stadt Speyer an den Badegewässern Schilder aufgestellt, die auf die mögliche Gefahr von Blaualgen hinweisen und alle Benutzer*innen der Gewässer für dieses Problem sensibilisieren sollen.
Sollten Sie unsicher sein oder weitere Informationen zu diesem Thema einholen wollen, können Sie sich auf der Webseite der Stadt Speyer oder unter der angegebenen Telefonnummer informieren.
Ansprechpersonen:
Untere Wasserbehörde: Fax und E-Mail Umweltamt; Tel. 06232/14-2785Hotel Binsfeld: Busse parken auf der Straße und versperren den Weg
Beim Straßen- und Wegenetz im Binsfeld handelt es sich grundsätzlich um öffentliche Straßen. Im Binsfeld gilt wie für alle öffentlichen Straßen die Straßenverkehrsordnung.
Ansprechpersonen:
Ordnungsbehörde: Fax und E-Mail Ordnungswesen, Tel. 06232/14-2469
Kurz notiert:
Während der Veranstaltung tauchte vereinzelt die Frage auf, was auf der städtischen Grünfläche zwischen den Gärten und der Uferlinie des Speyerlachsees erlaubt sei und was nicht. Fragen wie "welche Pflanzen dürfen angepflanzt werden", "welche müssen entfernt werden" oder auch "wer mäht den Rasen" standen dabei im Vordergrund.
Die Stadt Speyer hat bereits in der Vergangenheit ein Merkblatt dazu herausgegeben, dass an alle betroffenen Haushalte verteilt wurde. Dieses Merkblatt beantwortet viele der gestellten Fragen.
Sollte speziell ihre Frage jedoch nicht beantwortet werden, wenden sie sich bitte an die auf dem Merkblatt verzeichneten Ansprechpersonen.