Was tun, wenn der "Saft" alle ist?
Mit dem Inkrafttreten des Batteriegesetzes wurden alle Hersteller und Importeure zur Rücknahme und fachgerechter Entsorgung von Batterien und Akkus verpflichtet, die sie in Deutschland in den Verkehr gebracht haben. Aber auch die Verbraucher müssen ihre mit Blei, Cadmium, Quecksilber oder Zink belasteten Altbatterien und Altakkus abgeben. Es ist verboten, Altbatterien und Akkus in den Hausmüll bzw. in die Restmülltonne zu werfen.
Weitere Informationen zu diesem Thema bietet Ihnen auch die Verbraucherzentrale.
Verbraucherkommunikation zur Batterie-Rücknahme
Um die Rückgabequote von alten Batterien und Akkus zu erhöhen, gibt es die Informationskampagne Batterie-zurück. Diese sensibilisiert Verbraucherinnen und Verbraucher für das Thema und bietet umfassende Informationen rund um Batterien, Akkus und deren ordnungsmäßige Entsorgung.
Entsorgung von Autobatterien
Für Autobatterien gilt eine besondere gesetzliche Pfandregelung im Handel. Beim Kauf einer neuen Fahrzeugbatterie ohne Rückgabe einer alten, muss der Käufer ein Pfand von 7,50 € entrichten, das bei der späteren Rückgabe einer Altbatterie durch den Händler erstattet wird.
In Speyer können die Altbatterien auf dem Abfallwirtschaftshof abgegeben werden, allerdings dann ohne Rückerstattung des Pfandes.