Nutzungsbedingungen


                                                                                                                                                                                                    

Tourist-Newsletter           Öffentliche Führung buchen           Gruppenführung buchen          Übernachtung buchen              Wetter


Vertragsunterzeichnung


Gerne stellen wir Euch Bildmaterial zur Verfügung.                                                                                                            Wir bitten Euch jedoch um Beachtung der Nutzungsbedingungen.


1. Die zur Verfügung gestellten Bilder können unter Beachtung dieser Nutzungsbedingungen kostenfrei genutzt werden. Alle Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Die Stadt Speyer und Ihre Lizenzgeber*innen besitzen die erforderlichen Rechte an den Bildern.

2. Das übermittelte Bildmaterial wird ausschließlich für die im Folgenden genannten Nutzungsformen zur Verfügung gestellt. Die Stadt Speyer erteilt dem Kunden hierfür ein einfaches, einmaliges, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht nach den vorliegenden Bedingungen.

3. Die Fotos dürfen bei ihrer Verwendung nur einer bildlichen Gestaltung von Reisezielen, Sehenswürdigkeiten und touristischen Angeboten von Speyer dienen, die eine werbliche Unterstützung des Tourismusstandortes Speyer darstellen. Die Stadt Speyer gestattet hierfür die Abbildung, Veröffentlichung bzw. Vervielfältigung dieser Bilder in der Presse sowie in analogen oder digitalen Publikationen und Medien.

4. Ausgeschlossen von der honorarfreien Nutzung ist jegliche Art der Verwendung der Bilder, bei der die Bilder zum Zweck einer gewerblichen, auf Gewinnerzielung ausgerichteten Nutzung verwendet werden. Dies ist insbesondere der Fall bei Postkarten, Kalendern, Bildbänden, Postern und ähnlichen Objekten. Weiter ausgeschlossen ist die Verwendung insbesondere in kommerziellen Verlagsprodukten oder anderen Publikationen zu Wiederverkaufszwecken sowie eine Verwendung als gestalterische Unterstützung von Waren- und Dienstleistungspräsentationen. Für diese Zwecke dürfen keine Bilder heruntergeladen werden.

5. Die Bilder stehen den Nutzenden durch direkten Download zur Verfügung.

6. Die Nutzenden ist gemäß § 13 UrhG verpflichtet, bei Veröffentlichung der Bilder mit dem entsprechenden Urhebervermerk zu versehen. Der Vermerk muss immer lauten: „© Stadt Speyer“. Dies gilt auch für elektronische Publikationen wie z.B. Webauftritte.

7. Der Nutzende darf die ihm überlassenen Rechte nicht an Dritte übertragen. Er darf die Bilder in keiner Form weitergeben oder in Online-Systemen zur Verwendung bzw. Verteilung anbieten. Ausgenommen ist die Weitergabe an Unternehmen, die mit der Veröffentlichung bzw. Vervielfältigung vom Nutzenden beauftragt sind.

8. Der Nutzende hat die von ihm heruntergeladenen digitalen Bilder nach Verwendung umgehend zu löschen. Eine elektronische Speicherung von Bilddateien zur Eigenarchivierung ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die vom Nutzenden zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung beauftragten Unternehmen.

9. Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation der zur Verfügung gestellten Bilder, die über Farbkorrekturen, Ausschnitte oder Verkleinerungen hinausgehen, ist unzulässig oder nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Stadt Speyer gestattet. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes in Bild, Wort bzw. jeglicher anderen Form, z.B. durch Nachfotografieren, zeichnerische Verfälschung, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht zulässig. Der Nutzende trägt die Verantwortung für die Betextung. Die Verwendung der Bilder für gewaltverherrlichende, pornographische oder anderweitig verfassungswidrige Einsätze wird ausdrücklich von der Stadt Speyer untersagt.

10. Die Medien sind insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet.

11. Die Zustimmung der Stadt Speyer zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber*innen der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber*innen von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt allein dem Nutzenden. Er hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten. Bei Missachtung solcher Rechte ist allein der Nutzende etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.

12. Von jeder Veröffentlichung im Druck ist der Stadt Speyer gemäß § 25 des Gesetzes über das Verlagsrecht vom 19.06.1901 (RGBl. S. 217) ein vollständiges Belegexemplar mit dem veröffentlichten Bildmaterial unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

13. Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kann die Stadt Speyer verlangen, dass der Nutzende alle seine Produkte mit der Darstellung der Bilder auf eigene Kosten einzieht und entweder korrigiert oder die Verbreitung gänzlich einstellt.
Bei nicht vereinbarter, kommerzieller Verwertung der Bilder stehen den Bildautoren bzw. Bildrechteinhabern Honorarnachforderungen nach marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte zu. Des Weiteren behält sich die Stadt Speyer Schadensersatzforderungen vor. Im Fall der unberechtigten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke betragen diese jedenfalls den üblichen Aufschlag in Höhe von 100 % auf das zu beanspruchende Honorar.

14. Die Stadt Speyer übernimmt keinerlei Haftung für die Nutzbarkeit/Marktgängigkeit/Markttauglichkeit der Bilder für einen bestimmten Zweck.

15. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bedingung, soweit gesetzlich zulässig, am nächsten kommt.