Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich im Straßenzug Bahnhofstraße – Postplatz – Gilgenstraße


Verkehrsschild Tempo 20-Zone, Zulässige höchstgeschwindigkeit


Ein verkehrsberuhigter Bereich mit Schrittgeschwindigkeit als zulässiger Höchstgeschwindigkeit, wie zwischenzeitlich in der öffentlichen Diskussion stand, ist in besagtem Straßenzug nicht möglich, da gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ein verkehrsberuhigter Bereich für einzelne Straßen oder Bereiche nur dann in Betracht kommen kann, wenn die Straßen oder Bereiche nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Diese Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Diese Merkmale treffen auf den Straßenzug Bahnhofstraße – Postplatz – Gilgenstraße nicht zu, weshalb dieser als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgewiesen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit somit von 30 Stundenkilometern auf 20 Stundenkilometer reduziert wird.

Im Gegensatz zu einem verkehrsberuhigten Bereich können die bestehenden Vorfahrts- und Haltverbotsregelungen in der Bahnhof- und in der Gilgenstraße sowie der Betrieb der beiden Fußgängerampeln am Postplatz aufrecht erhalten bleiben. In der Wormser Straße befindet sich in Teilen bereits ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich.

Neben der maßgeblichen Beschilderung soll im betreffenden Straßenzug die Tempo-20-Zone auch durch Geschwindigkeitsmarkierungen auf der Fahrbahn verdeutlicht werden.  
Weiterhin plant die Stadtverwaltung, die gegenwärtig kaum noch erkennbaren Fahrbahnmarkierungen im Bereich des Postplatzes zu erneuern. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Linksabbiegespur von der Bahnhofstraße in Richtung Karmeliterstraße und die Haltebalken sowie die Furt an der Fußgängerampel. Dies dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung des Verkehrsflusses.

Die Markierungsarbeiten müssen aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens nachts, außerhalb der Betriebszeiten des Busverkehrs, erfolgen und daher mit zeitlichem Vorlauf terminiert werden. Zudem ist für die Arbeiten eine trockene Witterung erforderlich, da Farbmarkierungen auf angefeuchtetem Granitpflaster, wie es in den Wintermonaten grundsätzlich der Fall ist, nicht möglich sind.        
Die Markierungsarbeiten können daher voraussichtlich erst ab Frühjahr 2025 umgesetzt werden.

Medieninformation der Stadt Speyer vom 25. November 2024