Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Speyer



Der Mietspiegel der Stadt Speyer gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558d Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die ortsübliche Vergleichsmiete gibt die üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage wieder.

Der Mietspiegel stellt wissenschaftlich und transparent die bestehenden Mietpreise auf dem Wohnungsmarkt dar. Damit dient er Mietern*innen und Vermietern*innen gleichermaßen als Orientierungshilfe zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Auf seiner Grundlage können sich die Mietparteien in einem fairen Ausgleich einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte ermitteln oder Kosten für Gutachten aufwenden zu müssen. Mieter*innen können sich einfacher darüber informieren, ob eine Mietforderung gerechtfertigt ist.

Die Handhabung des neuen Mietspiegels unterscheidet sich von der seiner Vorgänger. Eine Tabelle weist die Basis-Nettokaltmieten aus. Zu dieser Basismiete werden Zu- und Abschläge gerechnet. Neu ist auch der Online-Rechner, mit dem sich ein dem Mietspiegel entsprechender Mietpreis einer Wohnung durch die Eingabe weniger Daten ermitteln lässt. Das kann eine Orientierung sein, muss es aber nicht. Denn gerade weil die Mieten leider immer weiter steigen, bittet die Stadtverwaltung Speyer die Eigentümer*innen, ihre Mieten nur dann zu erhöhen, wenn es nicht anders geht und auf die Bezahlbarkeit und Verhältnismäßigkeit zu achten.

An der Neuerstellung des Mietspiegels mitgewirkt haben die Stadtverwaltung Speyer, der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Speyer e.V., der Hauseigentümer- und Vermieterverein e.V., der Mieterverein für Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer e.V. und das Amtsgericht Speyer.

Der Mietspiegel wurde von den Interessenvertretern der Mieter*innen und Vermieter* innen entsprechend § 558c Abs. 1 Satz 1 anerkannt.