Der Gestaltungsbeirat (GBR) in Speyer


"Aufgabe der Architektur ist, das Leben besser zu machen." - Daniel Libeskind -

Stadthaus Speyer


Was ist ein Gestaltungsbeirat und welche Aufgaben hat er?

Im Jahr 2018 wurde der Gestaltungsbeirat der Stadt Speyer ins Leben gerufen und ist als unabhängiges und beratendes Sachverständigengremium zu verstehen. Die Aufgabe des Gestaltungsbeirats besteht darin, die ihm vorgelegten Bauvorhaben in einem ganzheitlichen Rahmen zu betrachten. Bei seinen Empfehlungen geht es dem Gestaltungsbeirat um die Beurteilung der Vielschichtigkeit, bestehend aus Architektur, Städtebau, Ökologie, Gesellschaft, Soziologie, aktuelle und zukünftige Themen.

Durch seine beratende Funktion leistet der Gestaltungsbeirat in Speyer einen wertvollen Beitrag und schafft ein besseres Verständnis für mehr Bauqualität.

Was sind die Ziele des GBR?

Durch seine fachlich kompetenten Empfehlungen schafft der GBR ein Bewusstsein für gute Architektur und Stadtgestalt in der Öffentlichkeit und beugt Fehlentwicklungen vor. In den Sitzungen diskutieren Bauherr*innen, Architekt*innen und Investor*innen mit dem Gestaltungsbeirat mit dem Ziel, die bestmögliche Qualität für das jeweilige Bauvorhaben zu erhalten.

Unsere aktuellen Gestaltungsbeiratsmitglieder

Eine Besonderheit: Expert*innen aus fünf unterschiedlichen Fachrichtungen, bestehen aus Architektur, Denkmalschutz, Städtebau, Stadtsoziologie und Landschaftsplanung & Landschaftsarchitektur.


Prof. Dietrich Gekeler

Prof. Dietrich Gekeler, Karlsruhe

Dipl. Ing. Architekt BDA


(Vorsitzender seit 2018)



Edda Kurz

Edda Kurz, Mainz

Dipl. Ing. Architektin BDA
KURZ ARCHITEKTEN GbR


(stellv. Vorsitzende seit 2018)


Luca Kist

Luca Kist, Saarbrücken

Dipl. Ing. M. Eng. Landschaftsarchitekt und Stadtplaner
HDK Dutt & Kist GmbH


(Mitglied seit 2018)


Dr. Gerd Kuhn

Dr. Gerd Kuhn, Stuttgart

Wohnsoziologe und Stadtforscher



(Mitglied seit 2018)


Prof. Dr. Christina Simon-Philipp

Prof. Dr. Christina Simon-Philipp, Stuttgart

Dr. Ing. Architektin und Stadtplanerin SRL DASL dwb



(Mitglied seit 2020)


Welche Bauvorhaben kommen in den GBR?

Der GBR beurteilt obligatorisch alle privaten und öffentlichen Bauvorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung das Stadtbild und dessen Entwicklung prägen. (vgl. §4 der Geschäftsordnung des Beirats für Stadtgestaltung der Stadt Speyer)

Die Auswahl der zu behandelnden Bauvorhaben erfolgt durch die Verwaltung.

Gerne können Bauherr*innen und Architekt*innen auch selbst vorschlagen, ihre Bauvorhaben im Gestaltungsbeirat beraten zu lassen.

Die Sitzungen werden öffentlich abgehalten und finden grundsätzlich vier Mal im Jahr statt.

Wie ist der Ablauf der Sitzung?

Die Sitzungen sind öffentlich und können von interessierten Personen und der Presse besucht werden. In der Regel nehmen Vertreter*innen aus der Verwaltung, dem Fachbereich 5, den einzelnen Fraktionen sowie Fachleute teil.

In der Sitzung werden die einzelnen Bauvorhaben von den Architekt*innen / Investor*innen oder der Bauherrschaft anhand einer Präsentation vorgestellt und anschließend diskutiert. Dabei findet die fachliche Beratung auf Augenhöhe statt. Im Anschluss daran spricht der Gestaltungsbeirat eine Empfehlung aus und erstellt im Nachgang eine schriftliche Stellungnahme, die an die Bauherrschaft, Architekt*innen oder Investor*innen versendet werden.

Es kann vorkommen, dass einzelne Bauvorhaben zur Wiedervorlage gebeten werden. Um Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren zu vermeiden, sollten Bauvorhaben bereits in einem frühen Planungsstadium (Konzeptfindung, Vorentwurfsphase) dem Gestaltungsbeirat vorgestellt werden. So können eventuelle Fehlentwicklungen vorgebeugt und mögliche Probleme im weiteren Planungsprozess frühzeitig erkannt und angesprochen werden. Die frühe Einbindung des Gestaltungsbeirats in die laufende Planung kann wertvolle Zeit sparen und somit die Wirtschaftlichkeit eines Projekts steigern.

Welche Unterlagen sind notwendig?

  • Vorstellung der Bauherrschaft / Architekten / Investoren
  • Erläuterung des Entwurfskonzepts
  • Lageplan (mit Darstellung von umliegender Bebauung, Baukörper und Freiflächenplanung)
  • Grundrisse, Ansichten und Schnitte (gerne auch als aussagekräftige Skizzen, erste Angaben zur Fassadenmaterialität als Materialkollagen / Fassadengestaltung, Höhenentwicklung, Angaben zur Nutzung, Aufteilung der Grundrisse mit Angaben zu Raumgrößen, etc.)

Perspektiven und Visualisierungen sind nicht erforderlich.

Der GBR erhält mind. zwei Wochen vor Sitzungstermin eine Projektvorlage, in der das jeweilige Bauvorhaben kurz beschrieben wird. Die Vorlage wird vom Fachbereich 5 in Abstimmung mit der Bauherrschaft, Architekt*innen oder Investor*innen erstellt.

Sitzungen des Gestaltungsbeirats

Die Sitzungen des Speyerer Gestaltungsbeirats finden in einem dreimonatigen Turnus in der Regel im Historischen Stadtratssitzungssaal (Maximilianstraße 12) statt und werden öffentlich abgehalten.


Voraussichtliche Sitzungstermine in 2025:

Mittwoch, 19. März 2025

Mittwoch, 04. Juni 2025

Mittwoch, 17. September 2025

Mittwoch, 12. November 2025

Die Tagesordnung der aktuellen Sitzung finden Sie im Ratsinformationssystem

Stellungnahmen des Gestaltungsbeirats


Die Stellungnahmen der letzten Sitzungen können hier eingesehen werden:

Gestaltungsbeirat vom 20. November 2024

Gestaltungsbeirat vom 17. Juni 2024

Gestaltungsbeirat vom 19. März 2024

Gestaltungsbeirat vom 22. November 2023

Gestaltungsbeirat vom 05. Juli 2023


Kontakt

Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat

Olga Klein, Abteilung 510 Bauverwaltung 

Maximilianstraße 100, 67346 Speyer

Tel: 06232/14-2318

E-Mail: olga.klein@stadt-speyer.de