Gebäude innerhalb von Denkmalzonen unterliegen nur mit den baulichen Teilen, die das äußere Erscheinungsbild des Bereiches prägen, dem Denkmalschutz. Innere Ausstattungsteile sind hier vom Denkmalschutz ausgenommen.
Bedeutende Denkmalzonen sind die mittelalterliche Stadtmauer und Stadtbefestigung mit allen Bestandteilen (Mauern, Vormauern, Türme, Stadtgräben), die Maximilianstraße vom Dom bis zum Altpörtel, die nördlich und südlich an die Maximilianstraße angrenzenden Altstadtbereiche, der Domgarten sowie die Siedlungsbauten im Woogbachtal. Informationen zum Denkmalschutz Speyer finden sich im Flächennutzungsplan 2020 (Kapitel D, S. 116-128) oder in der Karte.
Den Status von Denkmalzonen haben auch archäologische Grabungsschutzgebiete, die dem Schutz von Flächenbereichen dienen, in denen bedeutende archäologische Funde vermutet werden.