Rechtskräftige Bebauungspläne



Die im Amtsblatt der Stadt Speyer veröffentlichen Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen sind keine Werbung für den Ankauf von städtischen Grundstücken oder Bauplätzen. Es gibt keine städtischen Wartelisten für Wohn-Baugrund oder Wohnungen oder darüber hinausgehende Informationen zu künftigen Projekten privater Bauherren. Sollte es zu Grundstückverkäufen kommen, wird die Stadt Speyer darüber auf ihrer Internetseite, in der örtlichen Presse und im Amtsblatt informieren. Dies betrifft dann auch das für diese Flächen angewandte Auswahlverfahren, welches vorab vom Stadtrat beschlossen wird. Daher bitten wir Sie freundlich, von Anfragen für den Ankauf von städtischen Grundstücken, die sich auf die veröffentlichten Bebauungspläne beziehen, abzusehen. Wir danken für Ihr Verständnis!

Rechtliche Hinweise und Nutzungshinweise zur Internetfassung

Auf diesen Internetseiten können Sie Bebauungspläne der Stadt Speyer einsehen. Fehlende Bebauungspläne werden sukzessive ergänzt.

Die hier abrufbaren Bebauungspläne sind alle im Speyerer Amtsblatt bekannt gemacht und damit rechtsverbindlich.

In nachfolgender Übersichtskarte finden Sie die Nummer des entsprechenden Bebauungsplans:

Mithilfe dieser Nummer können Sie die Planunterlagen über die Seitennavigation abrufen, indem Sie links oben auf "Menü" klicken.

Für Gebiete, die nicht farbig gekennzeichnet sind, liegt kein Bebauungsplan vor. Vorhaben werden hier nach § 34 BauGB entsprechend der Umgebungsbebauung beurteilt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Lesen der Bebauungspläne mitunter kompliziert sein kann und fachliche Beratung erfordert. Beispielsweise ist es möglich, dass

  • für Grundstücke mehrere Bebauungspläne gelten,
  • neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten, wie insbesondere die Altstadtsatzung, die Werbesatzung,
  • einzelne Gebäude unter Denkmalschutz stehen, andere befinden sich unter Umständen in Denkmalzonen,
  • einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden.

Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Durch das Digitalisieren und Umwandeln in handhabbare pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren.

Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken, Straßen und ähnlichem geeignet.

Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.

Einsichtnahme in Originalpläne

Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte kann daher nur der Originalplan der Stadt Speyer sein. Nur dieser gibt die gültige Rechtslage wieder.

Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) werden vom Tag der Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht unter der nebenstehenden Kontaktadresse (rechts) bereitgehalten. Wird außerhalb der Dienststunden ein Termin zur Einsichtnahme in die Originalpläne gewünscht, kann dieser vereinbart werden.

In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze, z.B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils gültigen Fassung sowie Anleitungen, Richtlinien und DIN-Vorschriften hinzuzuziehen.

Bei Bauvorhaben, egal ob sie nach § 34 BauGB oder nach einem Bebauungsplan beurteilt werden, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Hilfestellung können Ihnen beispielsweise Architektinnen und Architekten, Verbraucherverbände oder Rechtsanwältinnen und -anwälte geben.

Auskunft erteilt auch die Abteilung Stadtplanung.