
Die im Amtsblatt der Stadt Speyer veröffentlichen Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen sind keine Werbung für den Ankauf von städtischen Grundstücken oder Bauplätzen. Es gibt keine städtischen Wartelisten für Wohn-Baugrund oder Wohnungen oder darüber hinausgehende Informationen zu künftigen Projekten privater Bauherren. Sollte es zu Grundstückverkäufen kommen, wird die Stadt Speyer darüber auf ihrer Internetseite, in der örtlichen Presse und im Amtsblatt informieren. Dies betrifft dann auch das für diese Flächen angewandte Auswahlverfahren, welches vorab vom Stadtrat beschlossen wird. Daher bitten wir Sie freundlich, von Anfragen für den Ankauf von städtischen Grundstücken, die sich auf die veröffentlichten Bebauungspläne beziehen, abzusehen. Wir danken für Ihr Verständnis!
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