Bauverwaltung


Einweihung des Gewerbegebiets Nachtweide im August 2017
Einweihung des Gewerbegebiets Nachtweide im August 2017

Die im Amtsblatt der Stadt Speyer veröffentlichen Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen sind keine Werbung für den Ankauf von städtischen Grundstücken oder Bauplätzen. Es gibt keine städtischen Wartelisten für Wohn-Baugrund oder Wohnungen oder darüber hinausgehende Informationen zu künftigen Projekten privater Bauherren. Sollte es zu Grundstückverkäufen kommen, wird die Stadt Speyer darüber auf ihrer Internetseite, in der örtlichen Presse und im Amtsblatt informieren. Dies betrifft dann auch das für diese Flächen angewandte Auswahlverfahren, welches vorab vom Stadtrat beschlossen wird. Daher bitten wir Sie freundlich, von Anfragen für den Ankauf von städtischen Grundstücken, die sich auf die veröffentlichten Bebauungspläne beziehen, abzusehen. Wir danken für Ihr Verständnis!


Ziel der Städtebauförderung ist es, die Struktur der Stadt zu erhalten, die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu stärken, sowie die natürlichen Lebensgrundlagen in der gebauten Umwelt zu schützen und zu verbessern. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zu Themen wie Barrierefreiheit, nachhaltiger Mobilität, familien- und kinderfreundliches Wohnen und Leben.

Für solche Maßnahmen, die im Baugesetzbuch geregelt sind, stehen dem Ministerium des Innern und für Sport gegenwärtig fünf Bund-Länder-Förderprogramme zur Verfügung, insbesondere mit den Förderprogrammen Soziale Stadt – Investitionen im Quartier und Stadtumbau (West und Süd) werden für die Stadt Speyer Fördermittel zur Verfügung gestellt. Einige Projekte beinhalten auch die Beteiligung der EU mit Fördermitteln, welche ebenfalls projektbezogen eingesetzt werden, derzeit z.B. BIWAQ.

Bisher durchgeführte Maßnahmen in Speyer waren z. B. Soziale Stadt – Speyer Nord und West, am Judenbad, Ausbau der Maximilianstraße mit Domplatz, Archäologisches Schaufenster, Sanierungsgebiet Kaserne Normand. Mit den Fördermitteln aus den Projekten Soziale Stadt Speyer-Süd und Stadtumbau Kernstadt Nord können wir die nächsten Jahre noch viele nützliche Projekte umsetzen.

Die Bauverwaltung ergänzt darüber hinaus durch zentrale Serviceleistungen die Abteilungen des Fachbereiches 5 bei ihrer Aufgabenerledigung, hier bearbeiten wir die Sachgebiete Fördermittel- und Finanzmanagement, Städtebauliche Verträge, Gestattungen und Satzungen. Bei der Bauverwaltung werden auch die Gebühren und Beiträge für z.B. Stellplatzablösen und die Parkraumbewirtschaftung veranlagt.

Für unsere Bürgerinnen und Bürger verwalten wir auch die Gebiete Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Straßenreinigungsgebühren und fördern den privaten und öffentlichen Wohnungsbau.

Die Sachgebiete im Einzelnen:

Ausbau- und Erschließungsbeiträge

Bei neuen Baugebieten werden Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch erhoben, um die Erschließungskosten auf die beteiligten Grundstückseigentümer umzulegen. Werden Straßen im Stadtgebiet erneuert, muss die Gemeinde bei Vorliegen der Voraussetzungen Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und der örtlichen Satzungen erheben. Zum 01.01.2024 stellt die Stadt Speyer auf wiederkehrende Ausbaubeiträge um.

Straßenreinigungsgebühr

Die Stadt Speyer erhebt für den touristisch stark frequentierten Innenstadtbereich (Maximilianstraße, Domplatz und einige Nebenstraßen) eine spezielle Straßenreinigungsgebühr von den betroffenen Grundstückseigentümern. Diese Straßenreinigung beinhaltet die werktägliche Reinigung hauptsächlich durch Kehrmaschinen, bei Bedarf auch per Handreinigung. Die Straßenreinigung beinhaltet nicht den Winterdienst.

Nähere Infos können der Satzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr vom 13.12.2012 entnommen werden.

Wohnungsbauförderung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt mit seinen Förderprogrammen Haushalte mit geringem Einkommen beim Bau, Kauf, bei Umbau, Ausbau, Erweiterung und bei der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum. Die Förderprogramme werden von der Investitions- und Strukturbank (ISB) durchgeführt.

Dieses Sachgebiet ist Anlaufstelle für Bau- und Kaufwillige, die das Förderangebot des Landes in Speyer nutzen wollen. Zu den Aufgaben gehört die Beratung und Entgegenahme der Anträge für das ISB-Darlehen, sowie die Ausstellung der Förderbestätigungen.

Im Programm „Wohnen in Orts- und Stadtkernen“ werden die Anträge für eigengenutzte Wohnungen entgegengenommen und weitergeleitet, sowie die Förderbestätigungen ausgestellt. Bei den Mietwohnungen werden die Stellungnamen der Stadt ausgestellt.

Weiterhin werden Auskünfte zur Anwendung des Speyerer Mietspiegels erteilt (keine Rechtsberatung).