V. Änderung des FNP 2020 "Industriehof" - Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange


Ausschnitt Entwurf V. Änderung des FNP 2020


Name

V. Änderung des FNP 2020 "Industriehof"

Anlass / Ziel

Bereits um das Jahr 2000 wurde das Gelände des Industriehofs in die Überlegungen zur Umstrukturierung des Rheinufers miteinbezogen. Mitte 2018 fand ein Eigentümerwechsel für das Areal des Industriehofs statt. Nachdem das Gebiet planerisch lange Zeit nicht zur Verfügung stand, ist nun eine städtebauliche Entwicklung möglich.

Hinzu kommt, dass ein Sanierungsstau für die Gebäude und die Infrastruktur identifiziert wurde, weswegen ohnehin zahlreiche Maßnahmen zum Erhalt zwingend durchzuführen sind. Gleichzeitig wurde die Denkmaleigenschaft des Areals festgestellt; auch in diesem Zusammenhang werden zahlreiche Untersuchungen und Instandsetzungsarbeiten erforderlich.

Um die Entwicklung wirksam steuern zu können und die Zielvorstellungen der Stadt Speyer, insbesondere den Erhalt des Industriehofs mit seinem heutigen Charakter, durchsetzen zu können, wurde bereits frühzeitig der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Änderung des FNP 2020 gefasst.

Ziel der V. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, den Industriehof und die benachbarten Bereiche sowohl im Hinblick auf bedeutende Gebäude als auch auf die gewerblich geprägte Nutzungsstruktur zu erhalten und weiterzuentwickeln. 

Die Entwicklung soll das verträgliche Nebeneinander der Nutzungen planungsrechtlich regeln. Sowohl der Erhalt von Gebäuden, als auch die verträgliche Entwicklung von einzelnen neuen Baufeldern ist zu ermöglichen. Der Charakter des Industriehofs ist zu wahren.

Zur Sicherung dieser Planungsziele ist die Änderung des Flächennutzungsplans 2020 erforderlich.

Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Wesentliche Inhalte

Dem Entwurf zum Änderungsplan für den FNP 2020 liegen der städtebauliche Wettbewerb Industriehof Speyer und der städtebauliche Rahmenplan für den Industriehof Speyer zugrunde. 

Der Rahmenplan wurde am 27.04.2023 durch den Rat der Stadt Speyer beschlossen.

Geplant ist die Darstellung einer gemischten Baufläche im überwiegenden Teil des Industriehof. Einer Wohnbaufläche im Anschluss an das bestehende Wohngebiet und einer Grünfläche.

Verfahrensstand

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2  BauGB.


Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit

Offenlagezeitraum und weitere Angaben

Der Entwurf der V. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und Fachbeitrag Artenschutz sowie den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

25. März 2025 bis einschließlich 25. April 2025

im Internet auf dieser Webseite veröffentlicht.

Ebenso kann der Inhalt der Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB im Internet auf der Homepage der Stadt Speyer über den Pfad

https://www.speyer.de/de/rathaus/verwaltung/amtsblatt

eingesehen werden.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch an der Informationstafel im Erdgeschoss der Stadtverwaltung Speyer, Maximilianstraße 100 sowie beim Stadtplanungsamt, 3. Obergeschoss, während der Dienststunden (dienstags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie montags und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr) und nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich kann der Planentwurf im Industriehof im Außenbereich der Pforte eingesehen werden. Die Beantwortung von Fragen und Niederschriften ist allerdings hier nicht möglich (nur Ausstellung).

Darüber hinaus werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Speyer und des Industriehofes am 07. April 2025 von 12.00 bis 18.00 Uhr im Industriehof, Halle 127, zur Erörterung des Entwurfs und zur Beantwortung von Fragen vor Ort sein.

Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden.

 Auskünfte

  • Während der Auslegungsfrist stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Stadtplanungsamtes zu den oben genannten Dienstzeiten im Stadthaus, 3. Obergeschoss, für Auskünfte zur Verfügung.

Anschrift:

Stadtverwaltung Speyer

Maximilianstraße 100

Abteilung 520 Stadtplanung

67346 Speyer

Auch

  • telefonisch unter 06232-142408,
  • der E-Mail-Adresse stadtplanung@stadt-speyer.de,
  • oder postalisch unter der oben genannten Adresse können Auskünfte erteilt und Fragen beantwortet werden.

Stellungnahmen

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

  • Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; dies kann direkt über das verlinkte Onlineformular oder per E-Mail an die oben genannte Adresse geschehen.
  • Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post an die oben genannte Adresse übermittelt werden.
  • Stellungnahmen können auch nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter den oben genannten Kontaktdaten zur Niederschrift abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Gemäß § 3 Abs.2 S.4, 2 HS in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Siehe auch Homepage der Stadt Speyer, Rubrik Datenschutz Informationen nach Art. 13 DSGVO | Stadt Speyer. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt.

 Vorhandene Unterlagen

Bitte beachten Sie die innerhalb der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt enthaltenen Hinweise.

Verweise zu Plänen und Programmen