069 II "Rheinufer-Nord, 2. Teilbebauungsplan Industriehof "
Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange



Name

069 II "Rheinufer-Nord, 2. Teilbebauungsplan Industriehof"

Anlass / Ziel

Bereits um das Jahr 2000 wurde das Gelände des Industriehofs in die Überlegungen zur Umstrukturierung des Rheinufers miteinbezogen. Mitte 2018 fand ein Eigentümerwechsel für das Areal des Industriehofs statt. Nachdem das Gebiet planerisch lange Zeit nicht zur Verfügung stand, ist nun eine städtebauliche Entwicklung möglich.

Hinzu kommt, dass ein Sanierungsstau für die Gebäude und die Infrastruktur identifiziert wurde, weswegen ohnehin zahlreiche Maßnahmen zum Erhalt zwingend durchzuführen sind. Gleichzeitig wurde die Denkmaleigenschaft des Areals festgestellt, auch in diesem Zusammenhang werden zahlreiche Untersuchungen und Instandsetzungsarbeiten erforderlich.

Um die Entwicklung wirksam steuern zu können und die Zielvorstellungen der Stadt Speyer, insbesondere den Erhalt des Industriehofs mit seinem heutigen Charakter, durchsetzen zu können, wurde der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Änderung des FNP 2020 gefasst.

Ziel des Bebauungsplans 069 II ist es, den Industriehof und die benachbarten Bereiche sowohl im Hinblick auf bedeutende Gebäude als auch auf die gewerblich geprägte Nutzungsstruktur zu erhalten und weiterzuentwickeln. 

Die Entwicklung soll das verträgliche Nebeneinander der Nutzungen durch planungsrechtliche Festsetzungen regeln. Sowohl der Erhalt von Gebäuden, als auch die verträgliche Entwicklung von einzelnen neuen Baufeldern ist zu ermöglichen. Der Charakter des Industriehofs ist zu wahren.

Zur Sicherung dieser Planungsziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Wesentliche Inhalte

Dem Entwurf zum Bebauungsplan 2020 liegen der städtebauliche Wettbewerb Industriehof Speyer und der städtebauliche Rahmenplan für den Industriehof Speyer zugrunde.

Der städtebauliche Entwurf ist wie folgt charakterisiert:

  • Erhalt der Gebäudestrukturen des Industriehofes mit wenigen Ergänzungen durch Aufstockung,
  •  gute städtebauliche Ergänzung des Bestandes durch unterschiedliche Gebäudetopologien (insbesondere aufgelöste Blockstrukturen und Terrassenhäuser),
  • gemischte Nutzung,
  • Gliederung des Gebietes mit Gewerbeschwerpunkt im Norden und Wohnschwerpunkt im Süden des Areals,
  • die Schaffung einer „Urbanen und mobilen Achse“ im Industriehof,
  • Planung eines „Archäologischen Fensters“ im Bereich der historischen Gleisanlage,
  • ein Auftaktplatz am Rheinufer 
  • attraktiver Ost-West-Grünzug mit Retentionsflächen,
  • eine schlüssige, schleifenförmige Verkehrserschließung
  • sowie ein dezentrales Parkierungssystem.

Im Bebauungsplanentwurf erfolgt für den Bereich des Industriehofs die Festsetzung eines urbanen Gebietes (MU) gemäß § 6a BauNVO differenziert nach der jeweils vorgefundenen Bestandssituation. In Ergänzung zum vorhandenen Wohngebiet im Süden wird ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt. Die Regelungen werden durch Grün- und Verkehrsflächen ergänzt. Der Bauleitplan enthält weitere grünbezogenen und gestalterische Festsetzungen.

Verfahrensstand

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beteilung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2  BauGB.

Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 069II „Rheinufer-Nord, 2. Teilbebauungsplan Industriehof“ und der örtlichen Bauvorschriften wird mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den weiteren Fachgutachten (Fachbeitrag Artenschutz, Klimagutachten, Umwelttechnischer Bericht, Schalltechnische Untersuchung, Fachbeitrag Mobilität, Entwässerungskonzept und Stellungnahme Einzelhandel) und den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

25. März 2025 bis einschließlich 25. April 2025

im Internet auf dieser Webseite veröffentlicht.

Ebenso kann der Inhalt der Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB im Internet auf der Webseite der Stadt Speyer über den Pfad

https://www.speyer.de/de/rathaus/verwaltung/amtsblatt

eingesehen werden.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch an der Informationstafel im Erdgeschoss der Stadtverwaltung Speyer, Maximilianstraße 100 sowie beim Stadtplanungsamt, 3. Obergeschoss, während der Dienststunden (dienstags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie montags und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr) und nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich kann der Planentwurf im Industriehof im Außenbereich der Pforte eingesehen werden. Die Beantwortung von Fragen und Niederschriften ist allerdings hier nicht möglich (nur Ausstellung).

Darüber hinaus werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Speyer und des Industriehofes am 07. April 2025 von 12.00 bis 18.00 Uhr im Industriehof, Halle 127, zur Erörterung des Entwurfs und zur Beantwortung von Fragen vor Ort sein.

Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden.

Auskünfte

  • Während der Auslegungsfrist stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Stadtplanungsamtes zu den oben genannten Dienstzeiten im Stadthaus, 3. Obergeschoss, für Auskünfte zur Verfügung.

Anschrift:

Stadtverwaltung Speyer

Maximilianstraße 100

Abteilung 520 Stadtplanung

67346 Speyer

Auch

  • telefonisch unter 06232-142408,
  • der E-Mail-Adresse: stadtplanung@stadt-speyer.de
  • oder postalisch unter der oben genannten Adresse können Auskünfte erteilt und Fragen beantwortet werden.

Stellungnahmen

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

  • Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; dies kann direkt über das verlinkte Onlineformular oder per E-Mail an die oben genannte Adresse geschehen.
  • Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post an die oben genannte Adresse übermittelt werden.
  • Stellungnahmen können auch nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter den oben genannten Kontaktdaten zur Niederschrift abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Gemäß § 3 Abs.2 S.4, 2 HS in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt. Siehe auch Homepage der Stadt Speyer, Rubrik Datenschutz Informationen nach Art. 13 DSGVO | Stadt Speyer


Vorhandene Unterlagen

Bitte beachten Sie die innerhalb der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt enthaltenen Hinweise.

Vorhandene Pläne und Programme