Welche Einflussmöglichkeiten haben die Bürgerinnen und Bürger?
Innerhalb des Aufstellungsverfahrens der Bauleitplänen haben die Bürgerinnen und Bürger in zwei Stufen die Möglichkeit sich zu beteiligen:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
In der 1. Stufe der Beteiligung der Öffntlichkeit werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Hierzu werden die Pläne in der Regel öffentlich ausgestellt. Bei größeren Projekten findet zusätzlich ein Planunsgforum in From einer Bürgerversammlung statt. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, mit Vertretern der Verwaltung oder deren Beauftragten die Planungsabsichten zu diskutieren. Wann und wo die Planungen ausgestellt und die öffentlichen Informationen und Diskussionen stattfinden werden, wird ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt das zuständige Planungsamt einen Planentwurf für das weitere Planverfahren. Eine individuelle Benachrichtigung der Bürger, wie mit ihren Hinweisen und Anregungen im weiteren Planungsprozess umgegangen wird, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
In der 2. Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der innerhalb der Verwaltung abgestimmte Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorgebracht werden.
Die Verwaltung wertet die Anregungen aus und legt sie den Ausschüssen zur Entscheidung vor. Die Ausschüsse wägen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheiden über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung.
Den Einsendern wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt. Da die Entscheidungsprozesse oft eine längere Zeit in Anspruch nehmen oder nach wesentlichen Änderungen des Plans eine erneute Öffentliche Auslegung erforderlich wird, kann zwischen dem Vorbringen der Einwendungen und dem Antwortschreiben eine geraume Zeit vergehen. Eine zeitnahe inhaltliche Antwort auf die Anregungen kann daher nicht immer erwartet werden.
Anregungen
Anregungen zu den laufenden Verfahren können innerhalb der Auslegungszeiträume bei der Stadt Speyer schriftlich oder mündlich vorgetragen werden. Die Auslegungszeiträume können den einzelnen Planverfahren (siehe graue Spalte links) entnommen werden. Bitte beachten Sie auch die innerhalb der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsbaltt hinterlegten Hinweise.
Bitte richten Sie Ihre Anregungen an
Abteilung Stadtplanung
Maximilianstraße 100
Hinweise zu den Plänen im Verfahren
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Plänen im Verfahren um Entwürfe handelt, die sich auf Grund der Anregungen und Hinweise aus den Beteiligungsverfahren im Laufe des Verfahrens ändern können. Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte im Rahmen einer Bauberatung oder eines Genehmigungsverfahrens kann daher nur der rechtsgültige Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens sein. Die Originalpläne können bei der Stadt Speyer eingesehen werden (siehe auch Hinweise unter Rechtkräftige Bebauungspläne).