Eine solche Bauvoranfrage ist zu empfehlen, wenn vor der Durchführung eines baurechtlichen Verfahrens zu bestimmten Fragen eine verbindliche Entscheidung getroffen werden soll.
Eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers (z.B. Architekt) bedarf es für die Einreichung einer Bauvoranfrage nicht.
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Zuständiger Sachbearbeiter von Bauvoranfragen: