Zu der Notwendigkeit einer Baulast, ihrem Inhalt sowie den erforderlichen Unterlagen ist es sinnvoll, zunächst ein Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern für die Baugenehmigungsverfahren und auch die Baulasteneintragung zu führen.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Auskunft und Einsicht in das Baulastenverzeichnis kann bei berechtigtem Interesse erteilt werden.
Zuständiger Mitarbeiter: