Unterlagen archivierter Bauakten können vom jeweiligen Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten eingesehen/angefordert werden, z. B.
- Baubeschreibung
- Baugenehmigung
- Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Entwässerung)
- Berechnungen (Wohn-, Nutzfläche, umbauter Raum)
- Standsicherheitsnachweis / Statik
Hinweis! Die Einsichtnahme in noch nicht archivierte („laufende“) Bauvorhaben erfolgt durch die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Bauaufsicht.