Akteneinsicht in archivierte Bauakten (Bauaktenarchiv)


Unterlagen archivierter Bauakten können vom jeweiligen Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten eingesehen/angefordert werden, z. B.

 

  • Baubeschreibung
  • Baugenehmigung
  • Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Entwässerung)
  • Berechnungen (Wohn-, Nutzfläche, umbauter Raum)
  • Standsicherheitsnachweis / Statik



Hinweis! Die Einsichtnahme in noch nicht archivierte („laufende“) Bauvorhaben erfolgt durch die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Bauaufsicht.