Wahl des Beirats Migration und Integration



Am 10. November 2024 wird in Speyer der Beirat für Migration und Integration gewählt, wie im ganzen Land Rheinland-Pfalz.

Aufgabe des Beirats für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in der Kommune wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses. Der Beirat für Migration und Integration kann entsprechend § 56 Gemeindeordnung (GemO) über alle Angelegenheiten der Migration und Integration beraten. Gegenüber den Organen der Gemeinde kann er sich hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde betroffen sind

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen kurze Informationen zum Wahlverfahren geben. Sollten Sie konkrete Überlegungen haben mit einer Liste zur Wahl anzutreten, so sind verschiedene juristische Vorgaben einzuhalten.
Gerne bietet Ihnen das Wahlbüro eine Vorab-Beratung an (Kontaktdaten siehe unten).

  • Wer darf wählen?

    Wer an der Wahl teilnehmen will, muss ab dem 10. August 2024 in Speyer mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Wahlberechtigt sind:

    • Alle Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staatenlose Einwohnerinnen und Einwohner,
    • Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben
      • als Spätaussiedler/in oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,
      • durch Einbürgerung
      • nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes
      • nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer/in oder Spätaussiedler/in oder dessen Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist

    sowie die Kinder der oben genannten, soweit sie jeweils am Tag der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Kommunalwahlgesetzes erfüllen.

  • Wer ist wählbar?

    Wählbar sind alle Speyerer Einwohnerinnen und Einwohner, soweit sie jeweils am Tag der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben.

  • Wer wird in Wählerverzeichnis eingetragen?

    Alle wahlberechtigten ausländischen und eingebürgerten Einwohnerinnen und Einwohner, die am 06. Oktober 2024 in Speyer mit Hauptwohnung gemeldet sind (spätester Termin für die Anmeldung: 10. August 2024 wegen der Dreimonatsfrist) werden von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen.
    Auf Antrag können sich bis zum 08. November 2024 alle Einwohnerinnen und Einwohner eintragen lassen, sofern Sie die Wahlberechtigungsvoraussetzungen erfüllen (s.o.).

  • Ab wann können Wahlvorschläge (= Listen) aufgestellt werden?

    Die Aufstellung der Bewerber für die Listen ist ab sofort möglich.
    Eine Vorab-Beratung ist im Wahlbüro möglich (Kontaktdaten siehe unten).

    Bekanntmachung siehe Amtsblatt der Stadt Speyer vom 30.08.2024

  • Wie wird eine Liste aufgestellt?

    Falls Sie mit einer Liste zur Wahl antreten möchten, sind einige Formalitäten dringend einzuhalten. So ist schon die Listenaufstellung an Vorgaben des Wahlgesetzes gebunden.
    Zunächst sollte eine sog. "Vertrauensperson" durch Sie benannt werden, die im Namen der Liste den Kontakt mit der Stadtverwaltung hält. Gerne können Sie sich hierzu vorab im Wahlbüro beraten lassen (Kontaktdaten siehe unten).

    Bitte beachten Sie, dass Sie die Listenaufstellung öffentlich bekannt machen; dafür muss spätestens drei Tage vor dem Termin der Listenaufstellung eine Anzeige in der regionalen Zeitung erscheinen.

  • Was ist bei der Listenaufstellung einzureichen?

    Die Wahlvorschläge sind auf Vordrucken einzureichen, die von der Stadtverwaltung Speyer, Wahlbüro (Stadthaus, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer, Tel. 06232 / 14-2353), zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Wahlvorschlag sind insbesondere einzureichen:

    • Die Zustimmungserklärungen der Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag,
    • Wählbarkeitsbescheinigungen für die Bewerberinnen und Bewerber,
    • die Unterstützungsunterschriften von mindestens 20 wahlberechtigten Personen,
    • Niederschrift über die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber.
  • Bis wann können Listen eingereicht werden?

    Zur Wahl können Listen als Wahlvorschläge eingereicht werden. Abgabeschluss ist am Montag, 23. September 2024, um 18:00 Uhr.

    ACHTUNG! Danach können keine Mängel oder Angaben mehr korrigiert oder geändert werden. Es empfiehlt sich, die Unterlagen zur Kandidatur vorher einzureichen, damit diese rechtzeitig geprüft werden können.

  • Wann wird über die Zulassung der Listen entschieden?

    Laut städtischer Satzung entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung darüber, welche Listen zur Wahl zugelassen werden und macht dies anschließend im Amtsblatt bekannt.

    Die Sitzung ist auf dem 30.09.2024, 16:30 Uhr, im Sitzungszimmer S 2 (SPD-Fraktion), Hist. Rathaus, Maximilianstraße 12, 67346 Speyer, angesetzt.

  • Wie funktioniert die Briefwahl?

    Die Wahl erfolgt ausschließlich im Rahmen der Briefwahl. Dafür wird ein Wählerverzeichnis angelegt. Frühestens ab dem 7. Oktober 2024 werden alle im Wählerverzeichnis enthaltenen Personen von der Stadtverwaltung per Post benachrichtigt und erhalten ihre Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen und ein Musterstimmzettel). Die Briefwahlunterlagen sind auszufüllen und die dafür vorgesehenen Briefumschläge zu stecken. Diese werden entweder per Post zurückgeschickt oder können bei der Stadtverwaltung Speyer, Wahlbüro (Stadthaus, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) zu den üblichen Öffnungszeiten abgegeben bzw. in den Wahlbriefkasten eingeworfen werden.

    Eine Abgabe ist auch noch am Sonntag, den 10. November 2024 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich; danach werden keine Unterlagen mehr angenommen.

    Personen, die einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen, erhalten automatisch ihre Briefwahlunterlagen per Post. Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen entfällt somit.

    Verloren gegangene Briefwahlunterlagen werden nicht ersetzt.

  • Wie wird gewählt?

    In Form einer Listenwahl nach dem Kommunalwahlgesetz (KWG).

    Die Wahlberechtigten haben zur Kennzeichnung von Bewerbern so viele Stimmen, wie Mitglieder in den Beirat zu wählen sind, also 11.

    Der Wähler, der nur Bewerbern seine Stimme geben kann, deren Namen im Stimmzettel aufgeführt sind, hat folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:

    • Er kann die ihm zur Verfügung stehenden Stimmen an Bewerber eines oder mehrerer Wahlvorschläge vergeben (panaschieren); dabei kann er einem Bewerber, auch einem mehrfach aufgeführten Bewerber, bis zu drei Stimmen geben (kumulieren) oder
    • er kann, wenn er nicht alle ihm zustehenden Stimmen einzeln vergeben will, einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste ankreuzen mit der Folge, dass die restlichen Stimmen den Bewerbern des angekreuzten Wahlvorschlags in der Reihenfolge von oben nach unten zugeteilt werden, oder
    • er kann nur den Wahlvorschlag, den er wählen will, in der Kopfleiste ankreuzen mit der Folge, dass jedem der aufgeführten Bewerbernamen eine Stimme zugeteilt wird.
  • Wo wird gewählt?

    Die Stimmabgabe erfolgt über die Rücksendung der Briefwahlunterlagen. Diese können auch bis zum 8. November 2024, 18 Uhr persönlich im Stadthaus Maximilianstraße 100 abgegeben werden oder über den Wahlbriefkasten eingeworfen werden. Ein Einwurf in den Wahlbriefkasten ist auch am Wahltag, den 10. November 2024 ist bis 18 Uhr noch möglich. Bitte beachten Sie, dass vor Ort keine Urnenwahl stattfindet. 

    Nach 18 Uhr werden am Wahltag, den 10. November 2024 keine Briefwahlunterlagen mehr angenommen. 

  • Wann wird gewählt?

    Der landesweite Wahltag in Rheinland-Pfalz ist der 10. November 2024. Diesem Wahltag schließt sich auch die kreisfreie Stadt Speyer an. Da die Wahlen ausschließlich im Wege der Briefwahlen erfolgt, sind an diesem Tag keine Wahllokale geöffnet.

  • Wann und wo wird das Wahlergebnis veröffentlicht?

    Nach der Feststellung des amtlichen Endergebnisses durch den Wahlausschuss wird das Wahlergebnis hier auf der Webseite und im Amtsblatt der Stadt Speyer öffentlich bekannt gemacht.

  • Kontaktdaten

    Stadtverwaltung Speyer
    Wahlbüro
    Stadthaus, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer
    Tel. 06232 / 14-2353 oder 14-2354
    Fax: 06232 / 14-2458
    wahlen@stadt-speyer.de

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