Allgemeines
Rund 38.000 Speyerer Bürgerinnen und Bürger sind zu den Europa- und Kommunalwahlen aufgerufen. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Kommunalwahl
Wahlberechtigt für die Stadtratswahl (zu vergeben sind 44 Sitze) sind Deutsche und Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Speyer haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt zum Bezirkstag (zu vergeben sind 29 Sitze) sind ausschließlich:
- deutsche Staatsangehörige,
- die am Wahltag 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Gebiet des Bezirksverbandes haben
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das Gebiet des Bezirksverbandes Pfalz umfasst die kreisfreien Städte Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer und Zweibrücken, sowie die Landkreise Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Rhein-Pfalz-Kreis, Südwestpfalz und Südliche Weinstraße.
Europawahl
In Deutschland ist für die Europawahl wahlberechtigt, wer am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet sein);
- über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
- in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
- sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürger).
Informationsseiten des Bundes- und des Landeswahlleiters
Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters und des Bundeswahlleiters.
Zugelassene Wahlvorschläge für die Stadtratswahl 2024
Der Wahlausschuss der Stadt Speyer hat in seiner Sitzung vom 29.04.2024 insgesamt 9 Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2024 zugelassen. Die Veröffentlichung der zugelassenen Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen mit den zur Wahl vorgeschlagenen Personen erfolgte im Amtsblatt der Stadt Speyer Nr. 018/2024 am Freitag, dem 10.05.2024.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit aber nur Gebrauch, wenn es gar nicht anders geht. Der Service vor Ort bindet wertvolle Arbeitskraft bei der Ausstellung der Wahlunterlagen! Lassen Sie sich Ihre Briefwahlunterlagen bitte nach Hause schicken. Dort können Sie den Stimmzettel in Ruhe studieren und ausfüllen.
Das Wahlbüro der Stadtverwaltung Speyer finden Sie in den Sitzungszimmern 1 + 2 des Historischen Rathauses (Rückgebäude im Hof des Rathauskomplexes), Maximilianstraße 12, 67346 Speyer. Der Zugang ist barrierefrei möglich.
Öffnungszeiten:
vormittags 08:00 bis 13:00 Uhr von Montag bis Freitag,
nachmittags 14:00 bis 18:00 Uhr am Donnerstag
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es angesichts der hohen Nachfrage nach Briefwahlunterlagen einige Tage dauern kann, bis Sie Ihre Unterlagen zugestellt bekommen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck daran, alle Anfragen zeitnah abzuarbeiten.
Möglichkeiten der Briefwahl-Beantragung:
Bitte beachten Sie: Ein Online-Briefwahlantrag ist nur bis 07.06.2024 - 18:00 Uhr für Selbstabholerinnen/Selbstabholer möglich! Ein Postversand ist wegen der Laufzeiten nicht mehr möglich.
Briefwahl kann über folgende Wege beantragt werden:
- schriftlich - durch Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mit einem formlosen Schreiben an die Stadtverwaltung (Postlaufzeit berücksichtigen!),
- online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code oder über den o.a. Link
- per Telefax (0 62 32 / 14 24 58) oder
- durch eine E-Mail an wahlen@stadt-speyer.de, das Wahlamt der Stadtverwaltung Speyer.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.
Bei der Beantragung geben Sie bitte an:
- den Familiennamen,
- die Vornamen
- das Geburtsdatum
- die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung.
Achtung! Fristen!
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 07.06.2024, 18:00 Uhr, beim Wahlbüro der Stadtverwaltung Speyer mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 09.06.2024, 15:00 Uhr, gestellt werden. Die Vorlage eines ärztlichen Attests der Erkrankung ist dabei erforderlich.
Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihnen bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Das Wahlbüro ist für solche Fälle am Samstag vor dem Wahltag, 08.06.2024, von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
Veröffentlichung der Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse werden auf folgenden Seiten nach Auszählung veröffentlicht: