Allgemeines
Rund 36.000 Speyerer Bürgerinnen und Bürger sind zur Bundestagswahl aufgerufen. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl in Speyer sind deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Speyer haben (Eintrag im Wählerverzeichnis) und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausführliche Informationen zur Bundestagswahl 2025 werden durch den Landeswahlleiter im Internetangebot angeboten:
Auch auf der Homepage der Bundeswahlleiterin findet sich ein Informationsangebot :
Hinweise - nur für Stadt Speyer
Urnenwahl
Am Sonntag, 23. Februar 2025 sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben können, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Bitte legen Sie bei der Wahl im Wahllokal die Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
Eine Übersichtsliste der Urnenwahllokale finden Sie hier.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo und wie Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen können.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit aber nur Gebrauch, wenn es gar nicht anders geht. Der Service vor Ort bindet wertvolle Arbeitskraft bei der Ausstellung der Wahlunterlagen! Lassen Sie sich Ihre Briefwahlunterlagen bitte nach Hause schicken. Dort können Sie den Stimmzettel in Ruhe studieren und ausfüllen.
Briefwahlunterlagen können aufgrund der verkürzten gesetzlichen Fristen frühestens ab 10.02.2025 verschickt bzw. ausgegeben werden, da die Entscheidungsfrist über Einwände gegen die Zulassung der Wahlvorschläge bis einschließlich 30.01.2025 läuft. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Vorher ist aus technischen Gründen keine Briefwahl möglich.
Ein schriftlicher Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins bzw. auf Briefwahlunterlagen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen frühestens ab 28.12.2024 möglich.
Das Wahlbüro der Stadtverwaltung Speyer ist voraussichtlich ab Anfang Februar 2025 für den Besucherverkehr geöffnet. Sie finden es in den Sitzungszimmern 1 + 2 des Historischen Rathauses (Rückgebäude im Hof des Rathauskomplexes), Maximilianstraße 12, 67346 Speyer. Der Zugang ist barrierefrei möglich.
Aufgrund des sehr engen Zeitrahmens durch den vorgezogenen Wahltermin bleibt für die Bundestagswahl 2025 nur ein sehr kleines Fenster für die Nutzung der Briefwahl (max. 2 Wochen). Aus diesem Grund rät die Stadtverwaltung Speyer, bei dieser Bundestagswahl bevorzugt die Urnenwahl am Wahlsonntag im jeweiligen Wahllokal zu nutzen. So ist gewährleistet, dass Ihre Stimme am 23.02.2025 auch rechtzeitig bei der Auszählung vorliegt. Wahlbriefe, die nach dem 23.02.2025 eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Öffnungszeiten:
vormittags 08:00 bis 13:00 Uhr von Montag bis Freitag,
nachmittags 14:00 bis 18:00 Uhr am Donnerstag
Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass es angesichts der hohen Nachfrage nach Briefwahlunterlagen einige Tage dauern kann, bis Sie Ihre Unterlagen zugestellt bekommen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck daran, alle Anfragen zeitnah abzuarbeiten.
Möglichkeiten der Briefwahl-Beantragung:
- Online-Briefwahlantrag Bundestagswahl 2025 (wird noch freigeschaltet, wenn verfügbar)
Briefwahl kann über folgende Wege beantragt werden:
- schriftlich - durch Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mit einem formlosen Schreiben an die Stadtverwaltung (Postlaufzeit berücksichtigen!),
- online, über den auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code oder über den o.a. Link
- per Telefax (0 62 32 / 14 24 58) oder
- durch eine E-Mail an wahlen@stadt-speyer.de an das Wahlamt der Stadtverwaltung Speyer.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.
Bei der Beantragung geben Sie bitte an:
- den Familiennamen,
- die Vornamen
- das Geburtsdatum
- die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung.
Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei den Bundestagswahlen am 23. Februar 2025
Auf unseren Aufruf zur Unterstützung der Bundestagswahlen als Wahlhelfer/Wahlhelferin haben wir eine überwältigende Reaktion erhalten. Sehr viele Bürgerinnen und Bürger haben sich bei uns als Freiwillige gemeldet - vielen Dank dafür! Inzwischen können wir gar nicht mehr alle Freiwilligen für den Wahldienst übernehmen, da die Wahlvorstände komplett besetzt sind und müssen den Leuten absagen. Deswegen haben wir das Bewerbungsportal für Wahlhelfer/innen geschlossen. Wir würden uns freuen, auch bei der nächsten Wahl wieder einen so großen Zuspruch zu erhalten.
Interessierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aus dem Wahlkreis 207 (Neustadt-Speyer) außerhalb des Stadtgebiets Speyer wenden sich bitte an ihre jeweilige Wohnsitzgemeinde wegen eines möglichen Einsatzes am Wahlsonntag.