
Besoldung
Die Besoldung und Einstufung der Oberbürgermeisterin und der Beigeordneten ist in der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (LKomBesVO) festgelegt.
Die Bürgermeisterin ist in der Besoldungsgruppe B 4 eingestuft. Dies entspricht nach der Landesbesoldungsordnung einem Grundgehalt von 10.041,14 € (Stand 2025).
Außerdem erhalten die Oberbürgermeister und die Beigeordneten eine Dienstaufwandsentschädigung. Diese ist ebenfalls in der LKomBesVO festgelegt. Die Bürgermeisterin erhält eine Dienstaufwandsentschädigung i. H. v. 306,78 €.
Sonstige Einkünfte
Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt
Im Kalenderjahr 2024 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt der Bürgermeisterin zuzurechnen sind:
Tätigkeit | Vergütung/ Aufwandsentschädigung | Sitzungsgeld |
Mitglied im Stiftungsrat Historisches Museum | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
stellv. Mitglied Verbandsversammlung Region Rhein-Neckar | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
stellv. Mitglied Verkehrsverbund Rhein-Neckar - Verbandsversammlung des Zweckverbandes | 0,00 Euro | 00,00 Euro |
Dezernentin im Jugendstadtrat | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
stellv. Mitglied der PPA- Pfälzische Pensionsanstalt - Haupt- und Finanzausschuss | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Mitglied Städtetag RLP - Ausschuss für Schule, Kultur und Sport | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Mitglied und stellv. Vorsitzende im Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen Trägerversammlung | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Beiratsmitglied im Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen Örtlicher Beirat | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Mitglied im Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen Kündigungsschutzausschuss | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Mitglied und stellv. Vorsitzende des Verwaltungsausschusses der BA - Agentur für Arbeit | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
stv. Mitglied des Verwaltungsrats Sparkasse Vorderpfalz | 0,00 Euro | 528,56 Euro |
Delegierte bei der Hauptversammlung der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Mitglied und stellv. Vorsitzende der Metropol Card Rhein-Neckar | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Mitglied in der Kinderzentrum Ludwigshafen Zweckverband Verbandsversammlung | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
stellv. Mitglied der Vertreterversammlung Unfallkasse RLP | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Beiratsmitglied der Martha-Eugenie-Purrmann-Stiftung | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Beiratsmitglied der Stiftung der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt - Beiratsmitglied | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Kuratoriumsmitglied der Kinscherff-Stiftung | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Vorstandsmitglied und Vorsitzende der Stiftung der Stadt Speyer für Kunst und Kultur | 0,00 Euro | 00,00 Euro |
Beiratsmitglied der Stiftung für Behinderte | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot. Die Sitzungsgelder werden direkt auf dem Konto der Stadt Speyer verbucht.
Vergütungen für genehmigte Nebentätigkeiten
Tätigkeit | Vergütung/ Aufwandsentschädigung | Sitzungsgeld |
Verwaltungsratsmitglied im Kath. Jugendfürsorgeverein der Diözese Speyer e.V. (Jugendwerk St. Josef) | 1200,00 Euro | 0,00 Euro |
Aufsichtsratsmitglied der Gemeinnützigen St. Dominikus Schulen GmbH | 600,00 Euro | 0,00 Euro |
Aufsichtsratsmitglied der GEWO Wohnen GmbH | 270,00 Euro | 0,00 Euro |
Verwaltungsratsmitglied der PPA - Pfälzische Pensionsanstalt | 300,00 Euro | 0,00 Euro |
Vorstandsmitglied der Europäischen Stiftung Kaiserdom | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Kuratoriumsmitglied der Kulturstiftung Speyer | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 9.600€ überschritten wird.