Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: Einkünfte und Abführungen


Besoldung

Die Besoldung und Einstufung der Oberbürgermeisterin und der Beigeordneten ist in der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (LKomBesVO) festgelegt.

Die Oberbürgermeisterin ist in der Besoldungsgruppe B 5 eingestuft. Dies entspricht nach der Landesbesoldungsordnung einem Grundgehalt von 9.907,46 € (seit 01.12.2022).

Außerdem erhalten die Oberbürgermeister und die Beigeordneten eine Dienstaufwandsentschädigung. Diese ist ebenfalls in der LKomBesVO festgelegt. Die Oberbürgermeisterin erhält eine Dienstaufwandsentschädigung i. H. v. 306,78 €.

Sonstige Einkünfte


Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt

Im Kalenderjahr 2023 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt der Oberbürgermeisterin zuzurechnen sind:

Tätigkeit
Vergütung/
Aufwandsentschädigung
Sitzungsgeld
Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gewo GmbH
0,00 Euro
270,00 Euro
Vorsitzende des Aufsichtsrats der Stadtwerke GmbH
0,00 Euro
1.380,00 Euro
Aufsichtsratsmitglied der WES mbH
0,00 Euro
76,00 Euro
Mitglied im Vorstand der Stiftung Historisches Museum der Pfalz
0,00 Euro
0,00 Euro
Mitglied im Vorstand der Stiftung Historischer Verein der Pfalz e.V.0,00 Euro0,00 Euro
Mitglied im Vorstand der Stiftung "Haus der Badisch-Pfälzischen Fasnacht"
0,00 Euro0,00 Euro
Vorsitzende der Stiftung der Stadt Speyer für Kunst und Kultur
0,00 Euro0,00 Euro
Stiftungsvorstand der Bürgerhospitalsstiftung0,00 Euro0,00 Euro
Stiftungsvorstand der Kolbstiftung der Stadt Speyer0,00 Euro0,00 Euro
Stiftungsvorstand der Waisenhausstiftung0,00 Euro0,00 Euro
Vorsitzende des Vorstandes der Martha-Eugenie-Purrmann-Stiftung
0,00 Euro0,00 Euro
Vorsitzende des Kuratoriums der Stiftung der ehemaligen Kreis- und Stadtsparkasse Speyer
0,00 Euro0,00 Euro
Mitglied der Verbandversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar
0,00 Euro240,15 Euro
Mitglied des Präsidiums der Ruländer Akademie 1982 e.V.0,00 Euro0,00 Euro
Mitglied im Vorstand der Stiftung für Behinderte (SfB)
0,00 Euro0,00 Euro

Für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot. Die Sitzungsgelder werden direkt auf dem Konto der Stadt Speyer verbucht.


Vergütungen für genehmigte Nebentätigkeiten

Tätigkeit
Vergütung/
Aufwandsentschädigung
Sitzungsgeld
Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der FSL Flugplatz Speyer/Ludwigshafen GmbH0,00 Euro0,00 Euro
Ordentliches Mitglied der Mitgliederversammlung der VKA0,00 Euro0,00 Euro
Mitglied im Kuratorium der Stiftung für Ökologie und Demokratie e.V., Bonn
0,00 Euro
0,00 Euro
Mitglied im Kuratorium Europäische Stiftung Kaiserdom zu Speyer0,00 Euro0,00 Euro
Mitglied im Stiftungsrat der Europäischen Stiftung Kaiserdom zu Speyer0,00 Euro0,00 Euro
Mitglied im Vorstand der Johann-Joachim-Becher-Gesellschaft0,00 Euro0,00 Euro
Mitglied im Vorstand der Johann-Joachim-Becher-Stiftung0,00 Euro0,00 Euro
Vorsitzende im Stiftungskuratorium Kulturstiftung Speyer0,00 Euro0,00 Euro
Jagdvorsteherin im Stadtkreis Speyer0,00 Euro0,00 Euro
Mitglied des Vorstands des Vereins Sportregion Rhein-Neckar0,00 Euro0,00 Euro
Stellvertretende Vorsitzende des Bezirksverbandes AWO Pfalz
0,00 Euro3.000,00 Euro
Stiftungsvorstand der Stiftung der Stadt Speyer für Bildung und Sport0,00 Euro0,00 Euro
Mitglied im Kommunalbeirat der Versicherungskammer Bayern3.333,33 Euro0,00 Euro

Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 9.600€ überschritten wird.


Einkünfte aus öffentlichen Ehrenämtern

Tätigkeit
Vergütung/
Aufwandsentschädigung
Sitzungsgeld
Mitglied im Vorstand des Städtetages Rheinland-Pfalz0,00 Euro0,00 Euro
Stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates "Sparkasse Vorderpfalz"
0,00 Euro
132,14 Euro
Stellvertretende Vorsitzende des Zweckverbandes "Sparkasse Vorderpfalz"
0,00 Euro
132,14 Euro
Stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz
1.700,00 Euro
191,00 Euro
Mitglied im Bezirkstag des Bezirksverbands Pfalz
Mitglied im Bezirksausschuss des Bezirkverbandes Pfalz
Mitglied im Ausschuss für Bauplanung des Bezirksverbandes Pfalz
0,00 Euro50,00 Euro
Mitglied im Kommunalen Rat0,00 Euro25,56 Euro

Aufwandsentschädigungen für öffentliche Ehrenämter i. S. d. § 2 NebVO sind nicht abführungspflichtig. 

Alle abführungspflichtigen Einkünfte sowie alle Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder wurden direkt an die Stadtkasse abgeführt bzw. dort verbucht.


Persönliche Lebensgestaltung

Mitglied im Kinderschutzbund0,00 Euro
0,00 Euro
Mitglied im Verein zur Förderung der beruflichen Bildung e.V. Speyer (VfBB)0,00 Euro0,00 Euro
Mitglied im SKG (Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik)
0,00 Euro0,00 Euro
Mitglied im IBF (Interessengemeinschaft Behinderter und ihrer Freunde e.V.)0,00 Euro0,00 Euro
Mitglied im Tierschutzverein0,00 Euro0,00 Euro
Mitgliedschaft SPD0,00 Euro0,00 Euro
Mitglied im Landesvorstand der SPD Rheinland-Pfalz0,00 Euro0,00 Euro
Mitglied im Verkehrsverein0,00 Euro0,00 Euro
Mitglied im Förderverein Kindernotarztwagen e.V.0,00 Euro0,00 Euro
Mitglied im Stadtteilverein West und Süd
0,00 Euro0,00 Euro
Mitglied im Kunstverein
0,00 Euro0,00 Euro