Auftrags- und Zahlungsbedingungen


1. Die Lieferung oder Leistung hat - entsprechend der vorgelegten Muster oder der Leistungsbeschreibung - in einwandfreier Beschaffenheit zu erfolgen.

2. Neben diesen Auftrags- und Zahlungsbedingungen gelten die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) mit den ergangenen ergänzenden Bestimmungen jeweils entsprechend.

3. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb von fünf Tagen nach seinem Eingang zurückgewiesen wird.

4. Die Lieferung erfolgt frei Haus oder Verwendungsstelle. Bruchschäden beim Transport gehen zu Lasten des Auftragsnehmers. Berechnete Verpackung wird nicht vergütet, sondern auf Anforderung zurückgegeben.

5. Die Rechnung ist nach Ausführung des Auftrages sofort in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

6. Bei Zahlungen, die innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungseingang erfolgen, werden 2 % Skonto abgezogen. Höhere Skonti werden dadurch nicht ausgeschlossen.

7. Rechnungsbeträge werden grundsätzlich bargeldlos vergütet. Bitte Steuernummer und Bankverbindung angeben.

8. Eine Abtretung von Forderungen gegen die Stadt Speyer ist nur mit Zustimmung der Stadtkasse Speyer wirksam.

9. Die Stadtkasse Speyer ist berechtigt, außer Ansprüchen der Stadt Speyer auch solche von der Stadt verwalteten Stiftungen aufzurechnen.

10. Aufträge über 25.000 € sind für die Stadt Speyer nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erteilt, vom Oberbürgermeister, in seiner Vertretung vom Bürgermeister oder einem Beigeordneten, unter Beifügung der Amtsbezeichnung und des Dienstsiegels handschriftlich unterzeichnet sind (§ 49 Abs. 1 Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz). Alle übrigen Aufträge sind von dem hierzu ermächtigten Bediensteten handschriftlich zu unterzeichnen.

11. Lieferungs- und Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer, soweit sie von den Auftrags- und Zahlungsbedingungen der Stadtverwaltung Speyer abweichen und sonstige davon abweichende Vereinbarungen, gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung. Ziff. 10 gilt entsprechend.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Speyer

 

Stand: Mai 2003