Art der Urkunde
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
- Beglaubigte Ablichtung aus dem jeweiligen Personenstandsregister
Zuständigkeit
Vergewissern Sie sich zunächst ob das Standesamt Speyer zuständig ist. Die Zuständigkeit liegt vor, wenn die betreffende Person in Speyer geboren (Geburtsurkunde) bzw. verstorben (Sterbeurkunde) ist oder hier geheiratet (Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) hat.
Möglichkeiten der Urkundenanforderung
Wenn das Standesamt Speyer für Sie zuständig ist, gibt es zwei Möglichkeiten, um die benötigten Personenstandsurkunden zu erhalten:
Persönliche Anforderung: Die Urkundenausstellung kann, aufgrund der hohen Nachfrage, nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen!
Aus rechtlichen Gründen können wir telefonische Urkundenanforderungen nicht bearbeiten. Auch Auskünfte aus den Personenstandsregistern erteilen wir nicht telefonisch.
Schriftliche Anforderung:
Selbstverständlich können Sie die Urkunde(n) auch schriftlich oder per E-Mail anfordern.
Dazu benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (als pdf.Datei oder jpg.Bilddatei), um Ihre Identität zu legitimieren. Hierbei reicht die 1. Seite / Vorderseite mit den von uns benötigten Daten von Ihnen (Name, Geburtsnamen, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort). Alle weiteren Angaben (Bild, Seriennummern etc.) sind bei der Kopie aus datenschutzrechtlichen Gründen unkenntlich (abdecken/schwärzen etc.) zu machen
Auch die Rückseite des Ausweises wird nicht benötigt, wenn Sie uns in der E-Mail Ihre aktuelle Adresse mitteilen, sodass wir die von Ihnen angeforderte Personenstandsurkunden auch postalisch zustellen können.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail, eine unbefugte Kenntnisnahme Dritter nicht ausgeschlossen werden kann.
Alternativ können Sie natürlich gerne die Urkunden mit vorheriger Terminvereinbarung direkt beim Standesamt in Speyer unter kurzer Vorlage Ihres Personalausweises persönlich abholen oder uns anstelle des Personalausweises/ Reisepasses eine aktuelle einfache Meldebescheinigung Ihrer Meldebehörde eingescannt per Mail zuschicken.
Kosten
Jede ausgestellte Personenstandsurkunde kostet 13,00 €. Gleichzeitig beantragte, im selben Arbeitsgang ausgestellte und inhaltsidentischen Urkunden nur noch jeweils 6,50 €.
Urkunden sind auch in mehrsprachiger / internationaler Form erhältlich.
Für den Versand in einem dokumentensicheren A 4 Umschlag mit kartonierter Rückwand und den Portokosten wird eine Versandkostenpauschale von 5,00 € fällig.
Personenstandsurkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Der Rentenzweck muss nachgewiesen werden (Bitte Kopie beilegen). Diese werden gebührenfrei in normalen Kuverts verschickt
Hinweis: Die Stadt Speyer arbeitet mit keinen privaten Anbietern im Internet zusammen, die als Dienstleistung die Mithilfe bei der Beschaffung von Personenstandsurkunden kostenpflichtig anbieten.
Die Gebühren ergeben sich aus dem Besonderen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz vom 11.12.2001 in der akt. Fassung vom 07.11.2022 (hier Nr. 16) und dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz vom 08.11.2007 in der akt. Fassung vom 22.03.2019 (hier § 2).