Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe


Pusteblumen


Seit dem 01.10.2017 können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden. Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.07.2017 können nur noch Ehen geschlossen werden.

Für die Anmeldung der Eheschließung bei ledigen Paaren gelten dieselben Bestimmungen wie für verschiedengeschlechtliche Paare.
Wer bereits eine Lebenspartnerschaft begründet hat, kann diese gem. § 17a PStG in eine Ehe „umwandeln“ lassen. Die Umwandlung muss vorher beim Standesamt des Wohnorts formell angemeldet werden. Zur Umwandlung ist jedes deutsche Standesamt zuständig, unabhängig davon, wo die Lebenspartnerschaft geschlossen wurde.

Die Umwandlung in Speyer findet als „Büro-Termin“ ohne eine besondere zeremonielle Abwicklung statt. Gebühren werden keine fällig.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.