An der Johann-Joachim-Becher-Schule findet die Wahl im Zeitraum von Montag, 11. Dezember bis Freitag, 15. Dezember 2023 statt. Für Jugendliche, die keine der genannten Schulen besuchen, wird am Wahltag von 18 bis 19 Uhr in der Jugendförderung eine Jugendversammlung angeboten. Die Schülerinnen und Schüler jeder Schule wählen jeweils drei stimmberechtigte Mitglieder in den Jugendstadtrat. Kandidieren und wählen dürfen alle Kinder und Jugendlichen, die am 14. Dezember 2023 mindestens zwölf, aber noch nicht 19 Jahre alt sind. Die Nationalität spielt hierbei keine Rolle. Insgesamt werden rund 3.200 Jugendliche wahlberechtigt sein. Die Wahlperiode beträgt zwei Jahre. Wer mit 18 Jahren gewählt wird oder nach der Wahl aus Speyer wegzieht, bleibt bis zum Ende der Wahlperiode im Jugendstadtrat.
Nach dem Ende der Herbstferien hat die Jugendförderung eine Plakatkampagne an den Schulen und in der Stadt gestartet. Deren Ziel ist es, bei Speyerer Jugendlichen Interesse für eine Kandidatur zu wecken und damit auch für eine hohe Wahlbeteiligung zu werben. Zusätzlich wird unter Beteiligung der Schulen und der aktuell amtierenden Jugendstadträte gezielte Werbung an den Schulen stattfinden. Außerdem werden alle wahlbeteiligten Jugendlichen von der Stadtverwaltung per Post über die Wahl informiert.
Am Freitag, 17. November 2023 endet die Bewerbungsfrist für den Jugendstadtrat. Kandidatinnen und Kandidaten können die Anmeldekarten bis dahin im Sekretariat ihrer Schule oder in der Jugendförderung abgeben.
Ab Montag, 27. November 2023 erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten an ihrer jeweiligen Schule die Möglichkeit, selbstgestaltete Wahlwerbung auszuhängen und somit auf sich aufmerksam zu machen. Dafür werden an den Schulen genügend Flächen zur Verfügung gestellt.
Für Rückfragen steht Michel Salzer von der städtischen Jugendförderung telefonisch unter 06232 14-1905 oder per E-Mail an michel.salzer@stadt-speyer.de) zur Verfügung.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 2. November 2023