Basis für den Appell, der in seiner vollständigen Länge auf www.tierheim-speyer.de veröffentlicht wurde, ist das Tierschutzgesetz. In seinem Grundsatz besagt es, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.
„Wer einen Hund zu Veranstaltungen mit hohem Publikumsaufkommen mitnimmt, muss wissen, dass er das Tier womöglich großem Stress ausliefert“, gibt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zu bedenken.
Uwe Grimm, 1. Vorsitzender des Tierschutzvereins, führt weiter aus: „Sind die sehr empfindlichen Sinne eines Hundes lauten Umgebungsgeräuschen, starken Gerüchen oder visuellen Eindrücken ausgesetzt, kann das Tier ängstlich, panisch oder im schlimmsten Fall aggressiv reagieren.“ Dieses Risiko kann durch die bodennahe Sicht und die Position des Tieres zwischen den vielen anwesenden Menschen verstärkt werden.
Auf dem Boden liegende spitze Gegenstände wie zum Beispiel Glasscherben stellen außerdem eine erhöhte Verletzungsgefahr auch für Hunde dar. Im Sommer können sich hohe Temperaturen als weitere Belastung negativ auf das Wohlbefinden der Tiere auswirken.
All diese Faktoren können zu einer Schutzreaktion aus Sicht der Hunde, das heißt möglichen Hundebissen, führen.
„Als Stadtverwaltung raten wir deshalb sowohl aus Tierschutzgründen als auch aus Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher dringend davon ab, Hunde zu belebten Veranstaltungen wie Märkten und Messen mitzubringen“, fasst Beigeordnete und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann den Appell abschließend zusammen.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 25. Oktober 2023