Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht


Statue von Justitia, der Göttin der Gerechtigkeit




Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden deshalb auch Frauen und Männer, die am Amtsgericht Speyer und am Landgericht Frankenthal als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadt Speyer muss 32 Personen – 16 Frauen und 16 Männer – als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vorschlagen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.       

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Speyer wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. 

Gewählt werden können deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.           

Weiterhin werden bestimmte Eigenschaften wie soziale Kompetenz, Lebenserfahrung sowie Menschenkenntnis vorausgesetzt. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollten darüber hinaus besondere Erfahrung in der Jugenderziehung mitbringen.

Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, welche zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann.     
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdienende sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. 

Interessierte können sich bis zum 21. Mai 2023 schriftlich beim Jugendamt der Stadt Speyer, Johannesstraße 22a, 67346 Speyer, bewerben. Weitere Informationen sowie der Bewerbungsvordruck sind auf der Homepage der Stadt Speyer abrufbar:  www.speyer.de/de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:74514/schoeffenwahlen.

Medieninformation der Stadt Speyer vom 4. Mai 2023