Beim Zensus handelt es sich um eine deutschlandweite, registergestützte Bevölkerungszählung, die mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Im vergangenen Jahr wurde das Vorhaben aufgrund der Corona-Pandemie verschoben. Der letzte Zensus fand im Jahr 2011 statt.
Als Grundlage für die Datenerhebung dienen die kommunalen Einwohnermelderegister. Im Rahmen von zusätzlich notwendigen Personenbefragungen werden sowohl an Privatanschriften als auch in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften (wie bspw. Alten- und Pflegeheime) die dort zum Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022, wohnenden Personen erfasst. Dadurch werden Informationen zu Unter- und Übererfassungen in den Melderegistern gewonnen. Basierend darauf werden dann verlässliche, amtliche Einwohnerzahlen festgestellt. Zusätzlich werden Informationen, insbesondere zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit erhoben, die in dieser Form nicht in den vorhandenen Verwaltungsregistern vorliegen. Für die ausgewählten zu befragenden Personen besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht, da nur so eine hinreichend aussagekräftige Datengrundlage gewonnen werden kann.
Auf Basis der durch den Zensus ermittelten Bevölkerungszahlen werden unter anderem der Länderfinanzausgleich geregelt und Berechnungen zur Verteilung von EU-Fördermitteln vorgenommen. Die Zensusergebnisse haben insoweit bedeutende Auswirkungen auf die Stadt Speyer. Die zusätzlich zu erfragenden soziodemografischen Angaben stellen darüber hinaus wichtige planungs- und entscheidungsrelevante Informationen für eine faktenbasierte Politik vor Ort dar.
Die Stadt Speyer führt die Vor-Ort-Befragungen im Auftrag des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz durch. Hierfür wurde eine eigene Zensus-Erhebungsstelle eingerichtet. Die Befragung vor Ort wird jeweils nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Im Interview werden nur ausgewählte persönliche Angaben zu den Auskunftspersonen erfasst. Diese erhalten im Anschluss dann Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen, um weitere Angaben eigenständig einzutragen und zu übermitteln. Es besteht auch die Möglichkeit, die Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen.
Um die Befragungen persönlich vor Ort durchzuführen, werden circa 40 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Mit Blick auf die Pandemiesituation können die Befragungen mit ausreichend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen, sodass ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Zensus-Interviewerin oder den Zensus-Interviewer nicht notwendig ist. Die Interviewerinnen und Interviewer wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld durch einen Einwurf in die Hausbriefkästen an und können sich gegenüber den Auskunftspersonen als von der Stadt Speyer beauftragte Erhebungsbeauftragte ausweisen.
Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungsbereiche der Stadtverwaltung oder gar an andere Verwaltungen weitergegeben werden. Zudem werden die Zensus-Ergebnisse nur anonymisiert veröffentlicht, sodass ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich ist.
Die Zensus-Erhebungsstelle ist für Rückfragen per E-Mail an zensus.info@stadt-speyer.de oder unter der Telefonnummer 14-1190 erreichbar. Weitere Informationen sind unter www.zensus2022.de zu finden.
Medien-Information der Stadt Speyer vom 2. Mai 2022