Die Ergebnisse der drei Stadtbegehungen unter Leitung von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler sowie weitere Erläuterungen zum Thema Ausweitung der Denkmalzonen zum Stadtdenkmal Speyer sind jetzt auf der Homepage der Stadt Speyer unter www.speyer.de/stadtdenkmal nachzulesen.
Anlass für die Untersuchungen waren die im Altstadtbereich trotz Inkrafttreten der Altstadtsatzung von 1975 bis in die Gegenwart anhaltenden Abbrüche historischer, das Stadtbild prägender Gebäude außerhalb der bestehenden Denkmalzonen. Diese Bereiche sind jedoch bereits in der Denkmaltopograhie Speyer von 1985 als umfassende Denkmalzone eines „Stadtdenkmals“ qualifiziert, jedoch bisher in dieser Eigenschaft nicht verwirklicht worden. Um weitere Verluste an historischer Bausubstanz und damit für die Zukunft die Eigenschaft der Stadt Speyer als „Stadtdenkmal“ nicht zu gefährden, sind die Untersuchungen eingeleitet worden.
Ein weiterer Anlass ist die Tatsache, dass Speyer mit dem Kaiserdom und der SchUM-Stätte Judenhof jetzt zwei UNESCO-Welterbestätten besitzt. Dieses macht die Bewahrung der Altstadt zur Einbettung der UNESCO-Stätten in eine geschützte historische Gesamtstruktur noch dringender.
Die genannten Abbrüche und Verluste im Altstadtbereich wurden anhand historischer Fotographien und Pläne anschaulich dokumentiert und von Mitarbeiter*innen der Denkmalschutzbehörde Speyer in den Begehungen vor Ort erläutert. Die Mitarbeiter*innen der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE Mainz) haben die trotz der zu beklagenden Verluste weiterhin bestehende hohe denkmalpflegerische Qualität und Denkmaleigenschaft der besichtigten Stadtbereiche dargelegt.
Auf Anregung von Teilnehmenden der Begehungen wurden die Abbrüche im Altstadtbereich, die seit Inkrafttreten der Altstadtsatzung 1975 und in den Jahren davor bis in die Gegenwart erfolgt sind, von Mitarbeiter*innen der Denkmalschutzbehörde Speyer in der folgenden historischen Stadtkarte aus dem Jahr 1955 als Übersicht dargestellt.
Die Karte spricht für sich und verdeutlicht einerseits die Wirkungslosigkeit der Altstadtsatzung von 1975 in Bezug auf die Erhaltung des historischen Gebäudebestands und andererseits die Dringlichkeit der Untersuchungen zur Bewahrung der Eigenschaft der Stadt Speyer als Stadtdenkmal. Die Karte zeigt aber auch den verbliebenen, umfassenden historischen Gebäudebestand und den erhaltenen Stadtgrundriss als Basis für weitere Überlegungen.
Zur Bewahrung der Eigenschaft der Altstadt als „Stadtdenkmal“ sind daher die Untersuchungen für die Ausweitung der bestehenden Denkmalzonen der für die historisch bedeutende Stadt Speyer angemessene Weg, um den verbliebenen historischen Gebäudebestand für die Zukunft zu erhalten und wirkungsvoll zu schützen.
Der Weg und die weiteren Schritte, die zu diesem Ziel führen können, sind in den Erläuterungen der Homepage beschrieben.
Medien-Information der Stadt Speyer vom 3. August 2022