„Für die großartige Hilfsbereitschaft der Speyererinnen und Speyerer sind wir unglaublich dankbar und freuen uns, dass auch über private Initiativen Unterbringungsmöglichkeiten angeboten werden. Zugleich geht mit dieser Unterstützung ein gewisses Maß an Verantwortung einher“, appelliert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und verweist auf mehrere Fälle, in denen Personen ihre Bleibe kurzfristig verlassen mussten. Dies ist insofern problematisch, als die betreffenden Personen in der Regel bereits in der Ausländerbehörde und dem Bürgerbüro registriert sind und somit nicht an die AfA verwiesen werden können.
„Es sollte darüber hinaus bedacht werden, dass die Menschen abrupt ihr Heimatland verlassen mussten und oft Schreckliches erlebt haben. Daher sollte ein möglichst sicherer Rahmen und somit auch eine längerfristige Unterbringung sichergestellt werden“, erläutert Bürgermeisterin Monika Kabs.
Die Sozialdezernentin mahnt außerdem an, aus der Notlage der Menschen keinen persönlichen Vorteil zu ziehen: „Es wurden schon private Mietverträge zu horrenden Preisen mit aufgenommenen Personen abgeschlossen, das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders. Außerdem sollte man sich als vermietende Person nicht den Umstand zunutze machen, dass die Mietpreise zunächst über Sozialleistungen gedeckt werden können. Es wurden schon viel zu große Immobilien teils mit übersteigerten Mieten angeboten und der Stadt zur Übernahme der Kosten vorgelegt. Bezüglich der Größen und Kosten gibt es aber Vorgaben, die einzuhalten sind, was bedacht werden sollte, bevor der Wohnraum bereitgestellt wird“, stellt Monika Kabs klar.
Sollte eine Unterbringung auf absehbare Zeit aus gewichtigen Gründen nicht länger gewährleistet werden können, bittet die Stadtverwaltung um möglichst frühzeitige Information seitens der Wohnungs- bzw. Hauseigentümer*innen, um bei der Weitervermittlung bei Bedarf unterstützend tätig werden zu können.
Per E-Mail an ukrainehilfe@stadt-speyer.de können die Eigentümer*innen Kontakt den Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung aufnehmen.
Zudem informieren die zweisprachigen FAQ (deutsch und ukrainisch) auf der städtischen Homepage unter www.speyer.de/speyerhilft auch zu Fragestellungen wie der Sicherung des Lebensunterhalts von Geflüchteten, der Kostenübernahme von medizinischen Behandlungen oder auch Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten.
Da die Stadtverwaltung wiederholt Anfragen zur Vermittlung von Arbeitskräften erreichen, sei darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit in diesem Bereich nicht bei der Stadt, sondern bei der Arbeitsagentur liegt, welche bei der Stellensuche unterstützt.
Weitere Information sind über www.speyer.de/speyerhilft zu finden.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 8. April 2022