Halter*innen einer fortpflanzungsfähigen männlichen oder weiblichen Katze sind ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung dazu verpflichtet, Katzen, die unkontrollierten Zugang ins Freie haben, registrieren, kennzeichnen und kastrieren oder sterilisieren zu lassen. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur auf Antrag und unter Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung zulässig, soweit es sich um Rassen- bzw. Zuchtkatzen handelt oder die Katze nicht mehr zeugungsfähig bzw. fruchtbar ist.
Eine eindeutige Kennzeichnung des Tieres zu Identifikationszwecken kann beispielsweise durch einen Mikrochip oder ein Tattoo erfolgen. Der Nummerncode inklusive der zugehörigen Halterdaten ist in ein öffentliches oder privat geführtes, der Behörde zugängliches, Haustierregister einzutragen (z.B. Tasso, FINDEFIX).
Hintergrund der Verordnung ist, dass in der Bundesrepublik rund zwei Millionen Streunerkatzen leben, die sich unkontrolliert. Dabei handelt es sich meist um ehemalige Hauskatzen, die entlaufen, ausgesetzt oder zurückgelassen wurden sowie um deren Nachkommen, die nun verwildert sind und sich unkontrolliert vermehren. Anders als Wildkatzen kommen verwilderte Hauskatzen, die zuvor von Menschen verpflegt wurden, nur schlecht zurecht, wenn sie draußen dauerhaft auf sich selbst gestellt sind. Viele leiden erheblich unter Hunger, Kälte, Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen. Wirksam und tierschutzgerecht entgegenwirken lässt sich dieser Problematik nur durch die möglichst flächendeckende Kastration bzw. Sterilisation von Freigängerkatzen.
Ein Merkblatt zur Katzenschutzverordnung und den Pflichten der Halter*innen ist unter www.speyer.de/katzenschutzVO zu finden. Dort ist auch der Link zum kompletten Verordnungstext hinterlegt.
Die Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung wird im Rahmen der Benefizveranstaltung des Tierheims am Sonntag, 21. August 2022 von 11 bis 14 Uhr in der Halle 101 an einem Infostand über die Katzenschutzverordnung informieren und Fragen beantworten. Rückfragen können außerdem jederzeit an ordnungswesen@stadt-speyer.de gestellt werden.
Medien-Information der Stadt Speyer vom 18. August 2022