Hierzu bestehen gemäß Planungen der Deutschen Bahn zwei Möglichkeiten: Ein sogenanntes vorgeschaltetes Lichtzeichen oder ein Verbot des Linksabbiegens mittels Verkehrszeichen. Wie sich im Verlauf der Modernisierungsarbeiten herausstellte, konnte die Deutsche Bahn das ursprünglich bevorzugte vorgeschaltete Lichtzeichen nicht wie geplant bis zur Wiederinbetriebnahme des Bahnübergangs installieren, da der Mast des vorgeschalteten Lichtzeichens aufgrund von Konflikten mit vorhandenen unterirdischen Leitungen nicht im öffentlichen Straßenraum platziert werden konnte. Bis eine Lösung zur Platzierung des Masts gefunden ist, muss demnach die Alternativvariante umgesetzt werden.
Daher ist ab sofort ein Linksabbiegen von der Schützenstraße in die Hasenstraße nicht mehr zulässig. Die Zufahrt zum Oberkämmerer-Gebiet erfolgt von Süden über die Holzstraße und die Brücke über den Gießhübelbach oder über den Bahnübergang Alte Schwegenheimer Straße.
Die Stadt Speyer bittet im Namen der Deutschen Bahn die Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden um Verständnis für die Beeinträchtigungen.
Medien-Information der Stadt Speyer vom 2. September 2022