„Um die Wahl reibungslos durchzuführen und die vorläufigen Endergebnisse am Wahlabend möglichst schnell zu ermitteln, sind wir auf die Unterstützung der über 500 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen“, ruft Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Bürgerschaft zur tatkräftigen Mithilfe auf. „Neben zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung bringen sich jedes Mal auch viele engagierte Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den insgesamt 59 Wahlvorständen ein und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Demokratie.“
Wer als Wahlhelferin oder Wahlhelfer mitwirken möchte, sollte folgende Voraussetzungen erfüllen: Interessierte müssen selbst in Speyer wahlberechtigt, also deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates und mindestens 18 Jahre alt sein, sowie seit mindestens drei Monaten in Speyer ihren Hauptwohnsitz haben beziehungsweise ins Wählerverzeichnis eingetragen sein (EU-Staatsangehörige).
In jedem der 44 Urnenstimmbezirke und in den 15 Briefwahlbezirken wird ein eigenständiger Wahlvorstand eingesetzt, der aus Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher und Stellvertreterin/Stellvertreter sowie bis zu fünf Beisitzerinnen und Beisitzern und einer Schriftführerin/einem Schriftführer und einer stellvertretenden Schriftführerin/einem stellvertretenden Schriftführer, also insgesamt aus bis zu neun Personen, besteht. Die Briefwahlvorstände bestehen aus jeweils zwölf Personen.
Bei Bedarf werden dem Wahlvorstand darüber hinaus Hilfskräfte zugewiesen. Der gesamte Wahlvorstand ist für die reibungslose und ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Stimmbezirk und für die Ermittlung und Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse zuständig.
In den Wochen vor der Wahl werden zu unterschiedlichen Tageszeiten Schulungen angeboten, die die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie die Schriftführerinnen und Schriftführer ausführlich auf ihre Aufgaben vorbereiten. Die Teilnahme an diesen Schulungen ist freiwillig.
Die Mitglieder eines Wahlvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und erhalten dafür ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstützen möchten, werden gebeten, sich unter Angabe ihrer persönlichen Daten schriftlich bei der Stadtverwaltung Speyer, Wahlamt, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer, oder per E-Mail an wahlen@stadt-speyer.de zu melden. Alternativ ist eine Online-Bewerbung unter https://www.speyer.de/de/rathaus/wahlen/kommunal-und-europawahlen-2024/ möglich.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 1. Februar 2024