Versteigerung von Fundfahrrädern am 12. April


Symbolfoto Fahrräder




Die Räder können ab 13.30 Uhr besichtigt werden, um 14 Uhr beginnt die Auktion. Bezahlt werden kann mit Karte oder bar. Es können keine 500-Euro-Scheine angenommen werden. Für die Versteigerung der Fundräder gilt außerdem, dass keine Gewährleistungsansprüche wegen eines eventuell vorhandenen Mangels geltend gemacht werden können. Die ersteigerten Fahrräder müssen sofort mitgenommen werden.

Fundbüros sind verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. In dieser Zeit wird versucht, den Eigentümer oder die Eigentümerin ausfindig zu machen, um die Fundsache zurückzugeben. Ist das innerhalb der Frist nicht möglich, so hat die Finderin oder der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nimmt sie oder er dieses Recht nicht wahr, gehen die Sachen in das Eigentum der Stadt oder der Gemeinde über. Diese Fundsachen können – wie im Fall der 30 Fundfahrräder – öffentlich versteigert werden.

Medieninformation der Stadt Speyer vom 25. März 2024