So sind ab dem heutigen Freitag die Grünzeiten an der dortigen Fußgängerampel von 10 Sekunden auf 12 Sekunden erhöht. Mit dieser Maßnahme sollen alle Verkehrsteilnehmenden ohne Hast die Straße überqueren können und somit die Sicherheit insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen erhöht werden.
Die Festlegung der Grünzeiten erfolgt gemäß den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Die Mindestgrünzeit für Fußgängerinnen und Fußgänger soll nach Empfehlung der RiLSA mindestens fünf Sekunden betragen, um es ihnen zu ermöglichen, innerhalb dieser Zeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite zu überqueren. In der anschließenden Räumzeit sind sowohl das Fußgängersignal als auch das Signal für den Kfz-Verkehr auf Rot geschaltet. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Fußgängerinnen und Fußgänger die Fahrbahn sicher verlassen können und zugleich ein guter Verkehrsfluss auch für den Kfz-Verkehr erreicht.
Zuletzt erreichte die Verwaltung mehrfach der Wunsch aus der Bürgerschaft und dem Seniorenbeirat, die Ampel-Grünphase in der Bahnhofstraße zu verlängern.
„An dieser Ampelanlage entsprach die Länge der Grünphase nicht den Bedürfnissen älterer Menschen oder Menschen, die beispielsweise eine Gehbehinderung haben. Gerade den schwächeren Verkehrsteilnehmenden möchte die Verwaltung gerecht werden. Daher prüfen wir, ob auch an weiteren Stellen im Stadtgebiet die Ampelschaltung angepasst werden sollte“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 23. August 2024