Stadtrat beschließt den Haushalt 2025 der Stadt Speyer



 

Eckdaten des beschlossenen Haushalts 2025

Ergebnishaushalt 2025:          Gesamtbetrag Erträge:                           218.435.050 Euro
                                                    Gesamtbetrag Aufwendungen:             226.856.300 Euro
                                                    Jahresfehlbetrag:                                    -8.421.300 Euro
                                                    Verschlechterung gegenüber 2024:    10.050.010 Euro

Der Ergebnishaushalt 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.421.300 Euro ab.          
Ebenso die Planjahre 2026 mit einem Fehlbetrag von 1.328.800 Euro und 2028 mit einem Fehlbetrag von 779.460 Euro.

Der Fehlbetrag im Haushaltsjahr 2025 entstand hauptsächlich im Teilhaushalt 04 – Jugend, Familie, Senioren und Soziales durch die stark gestiegenen Aufwendungen im sozialen Bereich von rund 8.760.000 Euro und im Teilhaushalt 06 – Zentrale Finanzdienstleistungen durch die Beibehaltung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Höhe von 465 Prozent (rund 1.780.000 Euro).

Ein Grund für die gestiegenen Aufwendungen im sozialen Bereich ist, dass oftmals nur anteilig die Kostenerstattungen des Sozialaufwandes gewährt wurden. Diese Analyse wurde seit dem Jahr 2016 jährlich fortgeführt und der Fehlbetrag nimmt stetig zu. Lag der durchschnittliche Fehlbetrag der ungedeckten Sozialaufwendungen für die Jahre 2019 bis 2022 noch bei rund 11,8 Millionen, so ist er für die Jahre 2020 bis 2023 auf rund 12,9 Millionen Euro angestiegen.

Außerdem werden bei fast allen Auftragsangelegenheiten die Personal- und Sachkosten nicht erstattet werden. Dadurch hat sich der Gesamtbetrag des ungedeckten Defizites im Jahr 2020 von circa 17,78 Millionen Euro auf rund 23,06 Millionen Euro in 2023 erhöht.

Auftragsangelegenheiten sind staatliche Aufgaben, die die Kommunen durch gesetzliche Übertragung für das Land wahrnehmen. Dies sind u.a. Bauaufsicht, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Straßenverkehrsrecht, Kfz-Zulassung, Führerscheinwesen, Naturschutz, Landespflege, untere Wasserbehörde, Immissionsschutzgesetz, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Waffen-, Jagd- und Fischereirecht.

Medieninformation der Stadt Speyer vom 19. Dezember 2024