Ausschüttungsfähige Erträge der Bauchhenß-Spies-Stiftung:
Anträge bis 11. April möglich



Entsprechende Anträge, die diesem Stiftungszweck folgen, können von Speyerer Institutionen bis Freitag, 11. April 2025, formlos an folgende Adresse gesendet werden:

Bauchhenß-Spies-Stiftung          
c/o Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstr. 100, 67346 Speyer

Anträge können ausschließlich von Speyerer Institutionen eingereicht werden, welche die Armut in Speyer unterstützen.   
Für Rückfragen steht Susanna Rode-Weber per E-Mail an susanna.rode-weber@stadt-speyer.de zur Verfügung.

Medieninformation der Stadt Speyer vom 26. März 2025