
Entsprechende Anträge, die diesem Stiftungszweck folgen, können von Speyerer Institutionen bis Freitag, 11. April 2025, formlos an folgende Adresse gesendet werden:
Bauchhenß-Spies-Stiftung
c/o Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstr. 100, 67346 Speyer
Anträge können ausschließlich von Speyerer Institutionen eingereicht werden, welche die Armut in Speyer unterstützen.
Für Rückfragen steht Susanna Rode-Weber per E-Mail an susanna.rode-weber@stadt-speyer.de zur Verfügung.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 26. März 2025