Zur sogenannten Pufferzone (Sperrzone I) und damit außerhalb der infizierten Zone (Sperrzone II) zählt auch das Gebiet der Stadt Speyer nördlich der A61 und südlich der A61, welches im Westen durch den Spitzenreiherhofgraben sowie dem Franzosengraben und im Süden von dem Südufer von Steinhäuserwühlsee, Wammsee und der Kläranlage der Stadt Speyer begrenzt ist.
In der Pufferzone (Sperrzone I) betreffen die Maßnahmen die Jagd sowie landwirtschaftliche Unternehmen. Die neue Allgemeinverfügung ist am Mittwoch, 14. August 2024 in Kraft getreten.
Für die Allgemeinbevölkerung sind in diesem Bereich aktuell keine speziellen Regelungen zu beachten.
Stand vom 19. August 2024
Auf der Website des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz sind wichtige Informationen und Merkblätter zur Afrikanischen Schweinepest zu finden.
Ebenso hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium zahlreiche Informationen zur Afrikanischen Schweinepest zusammengetragen.
Zum Schutz vor Tierseuchen im Stall hat das BMEL Informationsmaterial veröffentlicht.
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Für Menschen ist die Viruserkrankung ungefährlich. Die Seuche befällt stattdessen ausschließlich Haus- und Wildschweine. Für diese Tiere verläuft eine Infektion fast immer tödlich.
Sie wird durch ein Virus hervorgerufen, welches sich von dem der Klassischen Schweinepest unterscheidet. Als Überträger der ASP sind infizierte Schweine, deren Kadaver, Schlacht- und Speiseabfälle, aber auch Wurst- und Fleischprodukte infizierter Tiere anzuführen.
Die klinischen Anzeichen sind unspezifisch und umfassen hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Atemwegs- und Magen-Darm-Probleme, Blaufärbungen (insbesondere bei Erregung), Festliegen, aber auch plötzliche Todesfälle.
Die klinischen Symptome lassen sich nicht von denen der Klassischen Schweinepest unterscheiden. Im Gegensatz zur Klassischen Schweinepest gibt es keinen Impfstoff zum Schutz der Wildschweine und Hausschweine.
Die Verbreitung der Viruserkrankung kann über verschiedene Wege erfolgen:
- Verbreitung von Tier zu Tier: Dabei können auch Tierarten, für die das Virus ungefährlich ist, das Virus übertragen und Schweine anstecken.
- Verbreitung über infizierte Lebensmittel: Das Virus hält sich in gekühltem, gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch oder Wurst bis zu 400 Tage. Werden diese Speisereste in öffentlichen Mülleimern entsorgt oder achtlos weggeworfen, können auch diese zur Ansteckung führen.
- Verbreitung über Gegenstände: Das Virus kann über Kleidung oder Schuhe, aber auch durch Fahrzeuge oder Jagd-, Landwirtschafts- und Campingausrüstung in Ställe oder Wohnungen gelangen.
Was können Bürgerinnen und Bürger jetzt tun?
Die aktuell geltenden Regelungen finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Veterinäramtes des Rhein-Pfalz-Kreises: Afrikanische Schweinepest | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis.