Auch ein großes Kontingent an städtischen Gießkannen (ohne Gießzotten) ist für die vorübergehende Nutzung aller Grabpflegenden verfügbar.
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gießkannen nicht für den privaten Gebrauch entwendet werden dürfen. Außerdem sollten sie nicht stehen gelassen oder versteckt, sondern an die in erreichbarer Nähe zu den Gräbern aufgestellten Hängeständer zurückgebracht werden.