Reihengrab
Das Reihengrab ist immer eine einstellige Grabstätte.
Sie wird für die Dauer der Ruhezeit für eine Bestattung vergeben und kann nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden.
Die Grablage wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt.
Es sind sowohl Erd- als auch Urnengräber möglich.
Erdgrab | Urnengrab | |
Grabnutzungsgebühren für 20 Jahre: | 555,00 € | 261,00 € |
zzgl. der Bestattungs- und Verwaltungsgebühren lt. Friedhofssatzung.
Reihenrasengrab
Ein Reihenrasengrab ist eine besondere Form des allgemeinen Reihengrabs.
Es handelt sich auch hier um eine einstellige Grabstätte, die für die Dauer der Ruhezeit für eine Bestattung vergeben wird.
Nach Ablauf der Ruhezeit kann sie nicht verlängert werden.
Die Grablage wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Es sind sowohl Erd- als auch Urnengräber möglich.
Beim Rasenreihengrab kommt hinzu, dass von den Angehörigen kein Pflegeaufwand erbracht werden muss. Die Pflege des Grabs (Rasenpflege) übernimmt der Speyerer Friedhof mit seinen Friedhofsgärtnern.
Erdgrab | Urnengrab | |
Grabnutzungsgebühren für 20 Jahre: | 555,00 € | 261,00 € |
Pflegekosten für 20 Jahre: | 1.147,00 € | 409,00 € |
zzgl. der Bestattungs- und Verwaltungsgebühren lt. Friedhofssatzung.
Weitere Infos zu Rasengräbern.
Pachtgrab
Eine Pachtgrabstätte kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden.
Die Lage der Grabstätte und die Anzahl der Grabstellen können frei gewählt werden.
Es besteht keine Pflicht, ein Grabmal zu errichten.
Es sind sowohl Erd- als auch Urnengräber möglich.
Erdgrab | Urnengrab | |
Grabnutzungsgebühren für 30 Jahre: | 1.020,00 € | 420,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 34,00 € | 14,00 € |
zzgl. der Bestattungs- und Verwaltungsgebühren lt. Friedhofssatzung.
Rasenpachtgrab
Eine Pachtgrabstätte kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden.
Die Lage der Grabstätte und die Anzahl der Grabstellen können frei gewählt werden.
Es sind sowohl Erd- als auch Urnengräber möglich.
Beim Rasenpachtgrab kommt hinzu, dass von den Angehörigen kein Pflegeaufwand erbracht werden muss.
Die Pflege des Grabs (Rasenpflege) übernimmt der Speyerer Friedhof.
Erdgrab | Urnengrab | |
Grabnutzungsgebühren für 30 Jahre: | 1.020,00 € | 420,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 34,00 € | 14,00 € |
Pflegekosten für 30 Jahre: | 1.860,00 € | 930,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 64,00 € | 31,00 € |
zzgl. der Bestattungs- und Verwaltungsgebühren lt. Friedhofssatzung.
Weitere Infos zu Rasengräbern.
Baumhaingrab
Baumhaingrabstätten sind Grabstellen unter einer kleinen Gruppe von Bäumen oder in Randzonen von Abteilungen, mit einem individuellen Grabmal.
Das Nutzungsrecht liegt beim Nutzungsberechtigten.
Die Grabstätte ist einheitlich gestaltet. Eine eigene Grabanlage durch den Nutzungsberechtigten ist bei dieser Grabart nicht möglich.
Die bestatteten Personen müssen nicht verwandt oder bekannt sein.
Baumhaingräber sind nur möglich
- als Urnenpachtgrabstätten
- mit Aschekapseln aus zersetzungsfähigem Material
- mit bis zu 2 Urnenbeisetzungen je Grabstätte
Individuelle Grabmale sind mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung möglich.
Diese müssen künstlerisch gestaltet oder natürlich sein (Findlinge, Wackersteine, Stelen, u.ä.).
Grabeinfassungen, Abdeckungen, Grableuchten und Grabvasen sowie die Ablage von Grabschmuck sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Anlage und Pflege dieser Grabart.
Grabnutzungsgebühren für 30 Jahre: | 690,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 23,00 € |
Pflegekosten für 30 Jahre: | 840,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 28,00 € |
zzgl. der Bestattungs- und Verwaltungsgebühren lt. Friedhofssatzung.
Hinweise zur Anlage und Pflege von Baum- und Baumhaingrabstellen
Baumgrab
Baumgrabstätten sind Grabstellen unter exponierten Bäumen mit einem individuellen Grabmal.
Das Nutzungsrecht liegt beim Nutzungsberechtigten.
Die Grabstätte ist einheitlich gestaltet. Eine eigene Grabanlage durch den Nutzungsberechtigten ist bei dieser Grabart nicht möglich.
Die bestatteten Personen müssen nicht verwandt oder bekannt sein.
Baumgräber sind nur möglich
- als Urnenpachtgrabstätten
- mit Aschekapseln aus zersetzungsfähigem Material
- mit bis zu 2 Urnenbeisetzungen je Grabstätte
Individuelle Grabmale sind mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung möglich.
Diese müssen künstlerisch gestaltet oder natürlich sein (Findlinge, Wackersteine, Stelen, u.ä.).
Grabeinfassungen, Abdeckungen, Grableuchten und Grabvasen sowie die Ablage von Grabschmuck sind nicht zulässig, bitte beachten Sie die Hinweise in den Flyern zur Anlage und Pflege dieser Grabart.
Grabnutzungsgebühren für 30 Jahre: | 780,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 26,00 € |
Pflegekosten für 30 Jahre: | 1.155,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 38,50 € |
zzgl. der Bestattungs- und Verwaltungsgebühren lt. Friedhofssatzung.
Gartengrabfeld
Grabstätten im Gartengrabfeld sind Grabstellen in einer gärtnerisch angelegten und gestalteten parkähnlichen Anlage mit einem individuellen Grabmal. Das Nutzungsrecht liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Grabstätte ist einheitlich gestaltet. Eine eigene Grabanlage durch den Nutzungsberechtigten ist bei dieser Grabart nicht möglich. Die bestatteten Personen müssen nicht verwandt oder bekannt sein.
Gartengrabfelder sind nur möglich
- als Pachtgrabstätten
- bei Erdbestattungen
- als Urnengräber (nur Aschekapseln aus zersetzungsfähigem Material)
- mit bis zu zwei Urnenbeisetzungen bzw. zwei Erdbestattungen je Grabstätte
Individuelle Grabmale sind mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung möglich. Diese müssen künstlerisch gestaltet oder natürlich sein (Findlinge, Wackersteine, Stelen, u.ä.).
Grabeinfassungen, Abdeckungen, Grableuchten und Grabvasen sowie die Ablage von Grabschmuck sind nicht zulässig.
Erdgrab | Urnengrab | |
Grabnutzungsgebühren für 30 Jahre: | 1.860,00 € | 1.500,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 62,00 € | 50,00 € |
Pflegekosten für 30 Jahre: | 3.222,00 € | 1.611,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 107,40 € | 53,70 € |
zzgl. der Bestattungs- und Verwaltungsgebühren lt. Friedhofssatzung.
Urnengemeinschaftsgrab
Urnengemeinschaftsgrabstätten sind Grabstellen für bis zu acht Urnen mit nur einem Grabzeichen. Das Nutzungsrecht liegt bei der Friedhofsverwaltung. Die Grabstätte ist einheitlich gestaltet. Eine eigene Grabanlage durch den Nutzungsberechtigten ist bei dieser Grabart nicht möglich. Die bestatteten Personen müssen nicht verwandt oder bekannt sein.
Urnengemeinschaftsgräber sind möglich als
- als Urnenpachtgrabstätten
- mit Aschekapseln aus zersetzungsfähigem Material
- mit bis zu 2 Urnenbeisetzungen je Grabstätte
Urnengemeinschaftsanlagen werden von der Friedhofsverwaltung einschließlich Grabmale (Grabsteine als natürlich Findlinge, oder gemeinsame Bankette/Monolith – je nach Grabanlage; keine individuelle Einfriedung möglich) und Bepflanzung bereitgestellt.
Grabeinfassungen, Abdeckungen, Grableuchten und Grabvasen sowie die Ablage von Grabschmuck sind nicht zulässig.
Grabnutzungsgebühren für 30 Jahre: | 510,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 17,00 € |
Pflegekosten 30 Jahre: | 840,00 € |
Verlängerung je ein Jahr: | 28,00 € |
zzgl. der Bestattungs- und Verwaltungsgebühren lt. Friedhofssatzung