Beurkundung von Sterbefällen


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Was wird für eine Beurkundung eines Sterbefalles benötigt ?

  • Ärztliche Bescheinigung über den Tod (Leichenschauschein und Todesbescheinigung „nicht vertraulicher Teil“)
  • Schriftliche Anzeige des Krankenhauses, Alters- oder Pflegeheimes
    • Bei einem nicht natürliches Todesfall oder dem Verdacht auf einen nicht natürlichen Todesfall die schriftliche Anzeige des zuständigen Polizeipräsidiums und eventuell der Beerdigungsschein der Staatsanwaltschaft
    • Erweiterte Meldeauskunft
    • Bei Ledigen eine neue Geburtsurkunde
    • Bei Verheirateten, Verwitweten oder Geschiedenen: ein neues beglaubigtes Eheregister bzw. eine neue beglaubigte Kopie des Heiratseintrages.
    • Bei ausländischen Verstorbenen die Pässe beider Ehegatten und die jeweiligen Übersetzungen zu den o.g. Urkunden.
    • Bei Sterbefällen von Ausländer/innen, Vertriebenen oder Spätaussiedlern sowie bei besonderen Fallkonstellationen kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden.