Aus den Zinserträgen des Stiftungsvermögens fördert die Kulturstiftung Speyer zum Beispiel Ausstellungen, Lesungen, Konzerte, Theateraufführungen, Ankäufe bedeutender Kunstwerke, der Druck von Katalogen und anderen Publikationen, denkmalpflegerische Maßnahmen und kulturwissenschaftliche Symposien; eventuell können auch Preise verliehen, Stipendien an Studierende vergeben und junge Künstlerinnen und Künstler ausgebildet werden.
Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch Unternehmen, Vereine und andere Institutionen können dazu einen Beitrag leisten, indem sie Geld- oder Sachmittel, Grundstücke oder Gebäude spenden bzw. zustiften oder die Kulturstiftung Speyer als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen. Die Stiftung ist vom Finanzamt Speyer am 27. Dezember 1993 als gemeinnützig anerkannt worden, so dass die Zuwendungen von der Schenkung- und Erbschaftsteuer befreit sind und entsprechende Bestätigungen erteilt werden können.
Seit 2003 können unter dem Dach der Kulturstiftung Speyer auch sogenannte Treuhandstiftungen errichtet werden. Dabei handelt es sich um rechtlich unselbständige Stiftungen, die einerseits im Rahmen des Förderzwecks der Trägerstiftung und durch deren Organe tätig werden, andererseits auf den Namen des Stifters lauten und einen eigenen Förderschwerpunkt mit eigenem Stiftungsvermögen und Stiftungskonto besitzen.